Agroforst: Bürokratie verhindert effektive, leicht umsetzbare Maßnahmen für mehr Vielfalt auf dem Acker

Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) fordert von der heute beginnenden Agrarministerkonferenz (AMK) Anpassungen der Öko-Regelungen zum Agroforst. Agroforstsysteme bieten sich nach Ansicht des Fachverbands hervorragend an, um Agrarflächen ökologisch deutlich aufzuwerten. Durch den Anbau verschiedener Ackerkulturen in einem Agroforstsystem oder die Etablierung von Blüh- und Brachflächen entlang der Gehölzstreifen könnte die biologische Vielfalt zusätzlich profitieren. Beide Maßnahmen dürfen aber nicht umgesetzt werden. Diese Einschränkungen widersprechen laut DeFAF den an vielen Stellen verkündeten Zielen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie der zuständigen Länderministerien, Kulturvielfalt und Biodiversität auf Ackerflächen zu fördern. So wird für die biodiversitätsfördernde Kombination von produktiven (hier: Agroforstsystem) und nichtproduktiven (hier: Brache- und Blühareale) Flächen kein Spielraum gesehen und der Anbau verschiedener Ackerkulturen innerhalb eines Agroforstsystems als zu kompliziert erachtet. „Damit wird nicht nur dem Vielfaltsgedanken per se eine klare Absage erteilt, sondern Flächen mit Agroforstgehölzen generell schlechter gestellt als strukturarme Agrarlandschaften, die wir doch eigentlich vermeiden wollen“, sagt Dr. Christian Böhm, Vorstandsvorsitzender des DeFAF e.V.

Diese Verbote führten 2023 dazu, dass Landwirte, die auf ihren Agroforstflächen mehrere Ackerfrüchte angebaut hatten, diese nicht als Agroforstsystem anmelden und somit auch nicht die Förderung über die Öko-Regelung 3 (Beibehaltung agroforstlicher Nutzung) in Anspruch nehmen konnten. Faktisch ist dies nichts anderes als eine Benachteiligung von Landwirtschaftsbetrieben, die verstärkt auf Vielfalt setzen wollen.

Auf der AMK sollen im Rahmen des Evaluierungsprozesses der Öko-Regelungen auch Anpassungen diskutiert und beschlossen werden. Bezüglich der Öko-Regelung 3 hat der DeFAF schon seit Inkrafttreten der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angemahnt, Umsetzungshemmnisse zu beseitigen und weitere Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Öko-Regelungen zu ermöglichen. Hierzu gehören:

  • Beseitigung der Regelung, dass zwischen Gehölzstreifen und Flächenrand ein Mindestabstand eingehalten werden muss,
  • Reduzierung des Mindestabstandes zwischen zwei Gehölzstreifen auf max. 10 m
  • Beseitigung der Regelung, dass Gehölzstreifen eine Mindestbreite aufweisen müssen
  • Ermöglichung des Anbaus unterschiedlicher Ackerkulturen in einem Agroforstsystem und Ermöglichung der Kombination zwischen Öko-Regelung 3 und 2 (Vielfältige Kulturen)
  • Ermöglichung der Anlage von Brache- und Blühstreifen im Bereich der Ackerfruchtflächen eines Agroforstsystems und Ermöglichung der Kombination zwischen Öko-Regelung 3 und 1 (Brache- und Blühflächen)

Der DeFAF fordert die Agrarministerkonferenz auf, diese Änderungen bezüglich Öko- Regelung 3 endlich zu beschließen. Die Umsetzung dieser Forderungen würde dem im GAP-Strategieplan geäußerten Ziel von Bund und Ländern, die Agroforstfläche erheblich zu steigern, entgegenkommen, die Agrobiodiversität und biologische Vielfalt auf dem Acker fördern und dabei keine weiteren Kosten verursachen. Wenn Bürokratie wirklich abgebaut werden soll, dann wäre hier eine wundervolle Möglichkeit, dies konkret zu zeigen und damit nicht nur Landwirte zu entlasten, sondern auch die Vielfalt zu fördern.

Der Fachverband hat seine Forderungen an die AMK auch dierkt in einem Brief an die Agrarministerinnen und -minister der Länder formuliert.