Agroforstsysteme werden in künftiger GAP nun auch auf Grünland förderfähig
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Agrarförderung gemeinsam mit den Ländern so auszugestalten, dass auch die Neuanlage von Agroforstsystemen ermöglicht wird und zudem Agroforstsysteme nicht nur auf Acker-, sondern auch auf Grünland förderfähig sind, wenn keine naturschutzfachlichen Gründe vor Ort dagegen sprechen. So steht es im Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, das der Bundestag in der letzten Woche beschlossen hat. Somit steht fest, dass Agroforstsysteme als eine Maßnahme der Öko-Regelungen über die erste Säule förderfähig sein werden. Aus Sicht des Deutschen Fachverbandes für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V. ist besonders erfreulich, dass diese Maßnahme nicht, wie in ersten Entwürfen vorgesehen, auf Ackerland beschränkt bleibt, sondern auch auf Dauergrünland förderfähig sein wird.
Dazu kommentierte Dr. Christian Böhm, Vorstandsvorsitzender des DeFAF e.V.: „Die im Bundestag erzielte Einigung, Agroforstsysteme als Öko-Regelung auch auf Grünland zu fördern, ist für viele Betriebe ein bedeutendes und erfreuliches Ergebnis. Denn es gibt ihnen u.a. die Möglichkeit, auch auf Dauergrünland eine höhere Klimaresilienz zu erreichen und gleichzeitig das Tierwohl bei Weidehaltung zu verbessern“.
Es wurde nach Ansicht des DeFaF höchste Zeit, dass systemische Landnutzungsansätze wie die Agroforstwirtschaft in die Agrarförderung implementiert werden. Hierdurch wird für die Landwirtschaftsbetriebe der Grundstein für eine rechtssichere Umsetzung agroforstlicher Nutzungsformen gelegt. Bedauerlich ist es aus Sicht des DeFAF allerdings, dass über die erste Säule der GAP lediglich die „Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise“ gefördert wird. Wünschenswert wäre auch die Förderung der Anlage von Agroforstflächen gewesen. So kommt es nun auf die Bundesländer an, über die zweite Säule der GAP die Etablierung von Agroforstsystemen als investive Maßnahme zu fördern und so die Förderung der Agroforstwirtschaft als Öko-Regelung sinnvoll zu ergänzen.
Von großer Bedeutung für die Akzeptanz der Fördermaßnahme Agroforstwirtschaft in der landwirtschaftlichen Praxis wird laut DeFaF die Ausgestaltung der rechtsverbindlichen Definition sein, die durch das BMEL im Nachgang der Gesetzesbeschlüsse im Rahmen der GAP-Verordnungen zu erstellen ist. Je weiter diese Definition gefasst werde und je geringer hiermit verbundene Einschränkungen für die Ausgestaltung von Agroforstsystemen sind, desto größer ist die Vielfalt förderfähiger Agroforstflächen und desto größer wird auch die Akzeptanz seitens der Bewirtschafter sein.