Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen/Bremen e.V. (AbL) begrüßt die Einführung einer Existenzgründungsbeihilfe für junge Menschen in der Landwirtschaft durch das Land Niedersachsen. Die Existenzgründungsbeihilfe richtet sich an Junglandwirte und Junglandwirtinnen, aber auch Gärtner:innen und Tierwirt:innen, die inner- oder außerfamiliär einen Hof übernehmen oder ganz neu gründen. Für Existenzgründer:innen in der Landwirtschaft gilt es nun, schnell zu sein, denn die Förderanträge sind bis spätestens zum 23. November bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) einzureichen.
Anders als die Junglandwirt:innenförderung der 1. Säule der GAP 1 bei der die Förderhöhe von der Flächengröße abhängt, stellt die neue Existenzgründungsbeihilfe das Betriebskonzept in den Vordergrund – unabhängig von der Größe des Betriebes. Somit können vielfältige und resiliente Betriebskonzepte mittels eines Punktesystems besonders berücksichtigt werden.
Karen Stubbemann, Vorstandsmitglied AbL Niedersachsen/Bremen stellt fest: „Junge Landwirt:innen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und innovative Konzepte in der Landwirtschaft umzusetzen, sind unabdingbar für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Niedersachsen. Doch die Hürden für eine Existenzgründung in der Landwirtschaft sind extrem hoch. Insbesondere der hohe Kapitalbedarf und der schwierige Zugang zu Land hindern junge Menschen beim Aufbau einer Selbstständigkeit in diesem Bereich. Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung daher ausdrücklich und hoffen auf eine Verstetigung des Instruments.“
Und Charlotte Niekamp, Junglandwirtin aus Dörverden, kommentiert: „Die Existenzgründungsbeihilfe ist ein Meilenstein für junge Bäuerinnen und Bauern wie mich, die keinen Hof geerbt haben. Wenn ich die Förderung bekomme, ermöglicht mir das, meinen Betrieb endlich wirtschaftlich sinnvoll aufzubauen und langfristig von meiner Arbeit leben zu können.“ Gleichzeitig hebt Charlotte Niekamp die Bedeutung junger Höfe für die Gesellschaft hervor: „Junge Höfe beleben die Dörfer, kurbeln die regionale Wirtschaft an und produzieren Lebensmittel vor Ort – so profitiert die ganze Gesellschaft von der Existenzgründungsförderung.“
Um eine Förderung zu erhalten, muss ein auf die nächsten fünf Jahre ausgerichtetes innovatives Betriebskonzept vorgelegt werden. Das Betriebskonzept muss laut Mitteilung aus dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium im Wesentlichen enthalten:
1. Eine ausführliche Betriebsbeschreibung (u.a. Produktionsschwerpunkt, Produktionsausrichtung, Betriebsgröße, Arbeitskräfteeinsatz, Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, Maßnahmen zur Erreichung von Klimaschutzzielen oder Treibhausgasreduzierungen, besondere Tierschutzmaßnahmen, Umsetzung bestimmter Maßnahmen für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz).
2. Eine Betriebsplanung, dazu gehört vor allem der Finanzplan, also die Umsatz- und Kostenplanung, die Gründungs- und Betriebskosten, Investitionskosten, Liquiditäts- und Kapitalbedarf, Finanzierungsplan und Rentabilitätsrechnung.
3. Eine Beschreibung der geplanten Investitionen und Umstrukturierungen.
Als Bewilligungsbehörde bewertet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Gründungskonzepte nach einem einheitlichen Punktesystem. Betriebskonzepte, die vielfältig und resilient aufgestellt sind (z.B. Anbau vielfältiger Kulturen, Teilnahme an Agrarumweltmaßahmen, Direktvermarktung, Gartenbau oder ökologische Wirtschaftsweise) werden durch das Rankingsystem bevorzugt berücksichtigt. Anträge von gründenden Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei Punktgleichheit bevorzugt berücksichtigt. Für das aktuelle Antragsverfahren stehen Landesmittel in Höhe von gut 2 Millionen Euro bereit. Bereits mit dem Antrag auf Förderung ist der Nachweis einer sozioökonomischen Beratung einzureichen.
Anlässlich der Bekanntgabe der Förderrichtlinie erklärt Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Der Neueinstieg in die Landwirtschaft wird oft durch fehlendes Kapital und den erschwerten Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen gehemmt. Auch Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger stehen bei der erforderlichen Neuausrichtung des Betriebes oft vor einem enormen Investitionsstau – und damit großen finanziellen Herausforderungen. Dem wirken wir mit unserer neuen Förderung für junge Landwirtinnen und Landwirte entgegen. Dabei legen wir Wert auf vielfältige und resiliente Gründungskonzepte, die Umwelt- und Klimaschutz von Anfang an mitdenken. Voraussetzung ist auch die Bereitschaft zu regelmäßiger Betriebsentwicklungsberatung. So stellen wir sicher, dass den jungen Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern professionelle externe Vertrauenspersonen zur Seite stehen. Da bislang lediglich 11 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebsleitungen von Frauen besetzt werden, wird bei einer Überzeichnung des Programms weibliche Betriebsführung neben anderen Faktoren wie Ökolandbau besonders berücksichtigt.“
Die Förderrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (RL Existenzförderung)“ findet sich hier (www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2025/458/). Förderanträge sind bis spätestens zum 23. November bei der LWK einzureichen. Antragsvordrucke finden sich unter folgendem Link: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de.
