Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßt die am Dienstag von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen vorgestellte „Strategie für die Generationserneuerung in der Landwirtschaft“ der EU-Kommission. Diese zielt darauf ab, den Anteil der Junglandwirt:innen in der EU bis 2040 zu verdoppeln, wobei das Ziel darin besteht, dass junge und neue Landwirt:innen etwa 24 % der europäischen Landwirt:innen ausmachen. Um dies zu erreichen, werden in der Strategie fünf wichtige Hebel für Maßnahmen genannt: Zugang zu Land, Finanzierung, Qualifikationen, gerechter Lebensstandard in ländlichen Gebieten und Unterstützung der Erbfolge. Jeder Hebel soll durch gezielte Leitinitiativen angegangen werden. In der jetzt vorgelegten Junglandwirtestrategie empfiehlt Brüssel den Mitgliedstaaten, dass mindestens 6% der GAP-Gelder für die Förderung von Landwirten im Alter von weniger als 40 Jahren verwendet werden sollten. Näheres sollen die Mitgliedstaaten regeln.
Viele der in der Strategie enthaltenen Maßnahmen finden sich bereits in den Vorschlägen der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027. Die AbL hält insbesondere die Priorisierung der EU-Kommission von konzeptbasierten Existenzgründungsprämien statt schlichter Flächenförderung innerhalb der GAP für einen richtigen und notwendigen Schritt, um mehr jungen Menschen den Weg in die praktische Landwirtschaft zu ebnen. Bezüglich der von der EU-Kommission genannten Erleichterungen des Zugangs zu Land für junge Bäuerinnen und Bauern nimmt die AbL die Bundesregierung und die Bundesländer in die Pflicht.
Theresa Lehr, Leiterin der AbL-Fachgruppe Jugend des AbL-Bundesverbandes, erklärt hierzu: „Existenzgründungsprämien fördern gute Ideen und tragfähige Konzepte, statt die reine Bewirtschaftung von Fläche. Dies erhöht ganz konkret die Innovationskraft der Landwirtschaft insgesamt und macht sie damit zukunftsfester“. Lehr sieht aber auch wichtige Vorteile für junge Menschen, die sich eine Existenz in der Landwirtschaft aufbauen möchten: „Wenn Existenzgründungsprämien gut gemacht werden, können sie Junglandwirt:innen, die einen Betrieb gründen wollen, am Kapitalmarkt als Eigenkapital dienen. Sie erhöhen damit deren Kreditwürdigkeit und erleichtern ihnen den Zugang zu weiterem Kapital“. Dass der Zugang zu Kapital gerade für junge Bäuerinnen und Bauern, die nicht über einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Familie verfügen, von zentraler Bedeutung ist, zeigt sich aus Sicht der AbL insbesondere an der im Vergleich mit anderen Branchen überdurchschnittlich hohen Kapitalintensität der Landwirtschaft, in der der Erwerb von Boden noch nicht einmal berücksichtigt ist.
Die AbL betont überdies, dass sich die Forderung nach einer flächendeckenden Existenzgründungsprämie über Verbandsgrenzen hinweg einer breiten Unterstützung erfreut. Umso wichtiger ist es, diese nun auch EU-weit finanziell abzusichern und wirksam auszugestalten, so die AbL. „Die EU-Kommission muss mindestens die Hälfte der in der GAP für die Junglandwirt:innenförderung eingesetzten Mittel in Höhe von 6 Prozent für eine in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtende konzeptbasierte Existenzgründungsprämie reservieren“ fordert Lehr. Eine entsprechende Forderung hatten auch die landwirtschaftlichen Jugendverbände auf Bundesebene bereits 2021 in einer gemeinsamen Stellungnahme erhoben. Bezüglich der Ausgestaltung der Förderung legt die AbL großen Wert auf aussagekräftige Betriebskonzepte und eine gezielte Vergabe an junge Menschen mit tatsächlichem Bedarf. Lehr hierzu: „Dass Mitnahmeeffekte verhindert werden müssen, ist immer richtig. In Zeiten knapper Kassen gilt dies aber umso mehr. Es ist daher bedeutsam, dass es EU-weite Vorgaben dafür gibt, wer die Förderung erhalten soll und wer nicht“.
Die AbL teilt auch den von der EU-Kommission in ihrer Strategie ebenfalls zentral angesprochenen Punkt, dass jungen Menschen – neben dem Zugang zu Kapital – auch der Zugang zu Land erleichtert werden muss. Die Zuständigkeit im Boden- und Steuerrecht liegt bisher aber klar bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Umso schlimmer ist es nach Ansicht der AbL, dass die Bundesregierung und die Bundesländer dieser bislang nicht gerecht werden. „Es ist an der Zeit, dass der Bund und die Bundesländer gemeinsam dafür sorgen, dass landwirtschaftliche Existenzgründer:innen beim Landkauf von der Grunderwerbssteuer befreit werden. Dass diese Maßnahme für die Landeshaushalte nahezu kostenneutral wäre, hat eine von der AbL beauftragte Studie bereits gezeigt. Die Wirksamkeit für Existenzgründerinnen und Existenzgründer wäre hingegen hoch. Die Umsetzung einer entsprechenden Freibetragsregelung im Grunderwerbssteuergesetz muss zudem Hand in Hand mit den in den Bundesländern umzusetzenden Agrarstrukturgesetzen gehen. Außerlandwirtschaftliche Investoren:innen müssen auf dem Bodenmarkt gegenüber aktiven Bäuerinnen und Bauern endlich das Nachsehen haben. Bund und Bundesländer haben überdies jederzeit die Möglichkeit ihre öffentlichen Flächen vorzugsweise an Existenzgründer:innen zu vergeben.“ führt Lehr abschließend aus.
Als Hintergrundinformationen teilt die AbL mit:
- In der laufenden GAP-Förderperiode ist es den EU-Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie innerhalb der verpflichtend anzubietenden Junglandwirt:innenförderung eine konzeptbasierte Existenzgründungsförderung anbieten oder die Mittel der Junglandwirt:innenförderung als Top-Up auf die Flächenprämie vergeben. Der Vorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 sieht nun vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten eine konzeptbasierte Existenzgründungsprämie anbieten müssen. Die EU-Kommission greift damit auch eine Forderung der landwirtschaftlichen Jugendverbände in Deutschland auf, welche bereits 2021 gemeinsam gefordert haben, eine entsprechende Förderung flächendeckend anzubieten.
- In Deutschland haben sich bisher sechs Bundesländer im Zuge der 2. Säule dafür entschieden, eine konzeptbasierte Existenzgründungsprämie anzubieten. Welche Vorgaben und Kriterien für den Erhalt der Förderung jeweils relevant sind, hat die AbL in einer Auswertung zusammengetragen. Seit kurzem kann auch in Niedersachsen erstmals ein Antrag auf Existenzgründungsförderung aus Landesmitteln gestellt werden. Die Antragsfrist läuft noch bis Ende November. Bereits seit 2021 fordern die Agrarjugendverbände in NRW gemeinsam die Umsetzung einer konzeptbasirten Existenzgründungsprämie. Ihre Ausgestaltungsvorschläge wurden von der Landesregierung und dem Landtag bislang allerdings nicht aufgegriffen.
- Die AbL hat 2022 eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass der Anteil von Agrarflächen am Aufkommen der Grunderwerbssteuer sehr gering ist. In den Bundesländern, in denen entsprechende Daten vorliegen, variiert er zwischen 0,75 % und 5,31 %. Da ein Freibetrag im Grunderwerbssteuergesetz für landwirtschaftliche Existenzgründer:innen wiederum nur für einen Bruchteil dieses bereits geringen Anteils überhaupt in Frage käme, ist der zu erwartende Steuerverlust vermutlich marginal (siehe Studie Seite 18). Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft spricht sich in ihren Empfehlungen für einen verbesserten Zugang zu Land für Neugründungen für eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer aus (siehe Empfehlungen Seite 22).
Als Leitinitiativen nennt die EU-Kommission unter anderem:
- Vorschlag eines obligatorischen „Starterpakets“ für Junglandwirte in der nächsten GAP, um ihnen den Einstieg und die Niederlassung in dem Sektor durch ein umfassendes Maßnahmenpaket zu erleichtern, einschließlich eines Pauschalbetrags von bis zu 300 000 EUR für die Einrichtung;
- bessere Ausrichtung der Mittel auf Junglandwirte;
- Zusammenarbeit mit der EIB bei der Entwicklung von Garantieregelungen und/oder Zinszuschüssen, um den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern;
- Entwicklung einer Europäischen Bodenbeobachtungsstelle zur Verbesserung der Bodentransparenz. Dies wird den Landwirten den Zugang zu verfügbarem Land erleichtern, die Nachfolge von Betrieben unterstützen, die Politik informieren und Landspekulationen verhindern, wodurch es neuen Marktteilnehmern erleichtert wird, mit der Landwirtschaft zu beginnen;
- Einbeziehung relevanter Aspekte des Generationswechsels bei der Erbfolge in das Europäische Semester, Einbettung von Renten-, Renten- und Betriebsübergangsreformen in nationale politische Rahmen, um die rechtzeitige Erbfolge und die Landmobilität zu erleichtern;
- Einladung von Junglandwirten, an Erasmus für Jungunternehmer teilzunehmen, damit sie im Ausland bewährte landwirtschaftliche Verfahren erlernen oder ihre Einnahmen diversifizieren können, indem sie von anderen Sektoren lernen;
- Förderung guter Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten bei gleichzeitiger Unterstützung der lokalen Entwicklung sowie der Beteiligung von Jugendlichen und Frauen;
- Kofinanzierung von Farm Relief Services, die Landwirte während Krankheit, Urlaub oder Pflege ersetzen, um ihre Work-Life-Balance zu verbessern.
