Wo bleibt das Agrarstrukturgesetz?
Der Bauernbund Sachsen-Anhalt dringt auf eine baldige Vorlage eines Agrarstrukturgesetzes. Im Ergebnis der gemeinsamen Tagung des Bauernbundes Sachsen-Anhalt mit der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt am 14. Juni 2019 in Stendal zum Thema: „Böden als Spekulations- und Renditeobjekt“ äußert der Präsident des Bauernbundes Sachsen-Anhalt, Jochen Dettmer, sein Unverständnis, dass die regierungstragenden Landtagsfraktionen von Sachsen-Anhalt, (CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen) immer noch keinen Gesetzentwurf zur Sicherung der Agrarstruktur vorgelegt haben.
„Die Tagung hat gezeigt, dass es nach wie vor erheblichen politischen Handlungsbedarf gibt, die weitere Konzentration von Land zu stoppen, um die Agrarstruktur vor weiteren Verwerfungen zu sichern. Es wird höchste Zeit, dass wir in die parlamentarischen Beratungen kommen, um ein Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur zu verabschieden. Weitere Beratungen oder Exkursionen würden auch keinen neuen Erkenntnisfortschritt bringen. Auch ist nicht zu verstehen, warum es für die von Landwirtschaftsministerin Dalbert vorgeschlagene Bundesratsinitiative noch keinen Kabinettsbeschluss gibt. Offensichtlich ist die Bundesregierung schon weiter, die Bodenverkäufe, die über Gesellschaftsanteile abgewickelt werden (share deals) auch mit einer Grunderwerbssteuer zu belegen, wie es bei jedem Eigenheim auch praktiziert wird,“ so Dettmer.
Zum Hintergrund schreibt der Bauernbund Sachsen-Anhalt: Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung, gibt es verschiede Rechtsetzungen, die den Bodenmarkt betreffen, wie das Landpachtverkehrs- und Grundstückverkehrsgesetz, sowie das Reichssiedlungsgesetz. Gemäß der Mitteilung der EU-Kommission vom 12.10.2017 zu Auslegungsfragen über den Erwerb von Agrarland und des Unionsrechts wird festgestellt, dass es sich beim landwirtschaftlichen Bodenmarkt um einen besonders Markt handelt, der von den Mitgliedstaaten reguliert werden kann. Die Entwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkt, insbesondere in Ostdeutschland, zeigen, dass es Landwirten bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen wirtschaftlich zunehmend schwerer fällt, die auf den Bodenmarkt kommenden Flächen zu pachten oder zu erwerben. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bieten keinen ausreichenden Schutz für diese Gefährdung der Agrarstruktur. So unterliegen derzeit Anteilsverkäufe von Betrieben und damit dazugehörendes landwirtschaftliches Bodeneigentum nicht der Grundstückverkehrsprüfung.
Um den Entwicklungen gerecht zu werden, bedarf es einer Anpassung bzw. Erweiterung des landwirtschaftlichen Bodenrechts mit dem Ziel der Verbesserung der Agrarstruktur, Verhinderung beherrschender Stellung am Boden- und Pachtmarkt, breite Eigentumsstreuung und Unterstützung der Agrarstrukturentwicklung. Zur Diskussion stehen auch die erforderlichen Instrumente, wie z.B. Grundstückverkehrsprüfung, Versagung, Verhinderung von Bodenspekulation, Preismissbrauchsgrenze, Vorkaufsrecht der gemeinnützigen Siedlungsunternehmen ohne Zweiterwerber sowie Bodenbevorratung des Siedlungsunternehmens ggf. mit einer Zielgröße.
Ziel des Gesetzes ist nicht die Lenkung des Bodenmarktes, sondern die Abwehr von Gefahren der Agrarstrukturverschlechterung.