Auch mehrere Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung existiert in Ostdeutschland noch das Problem der sogenannten „weißen Flächen“. Das sind die Flächen, denen damals und bis heute keine Eigentümer zuzuordnen waren beziehungsweise sind. „Teilweise klafften in den Grundbüchern riesige Lücken, die sich nicht einfach von heute auf morgen schließen lassen“, erklären Experten. In diesen Fällen wurde den Kommunen/Landkreisen die treuhändische Verwaltung und somit auch Verpachtung er Flächen übertragen. Gemäß § 52 II Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) kamen in den Neuen Bundesländern ausschließlich die Nachfolgeorganisationen der LPG in den Genuss der Anpachtung der sogenannten ‚weißen‘ Flächen“, heißt es in einer an den Bundestag gerichteten Petition, die das zugunsten später gegründeter oder noch zu gründender landwirtschaftlicher Betriebe ändern will.
Auch im Jahr 2020 gibt es noch erhebliche solcher „weißen Flächen“, wobei die Landratsämter keinerlei Ausschreibung bzw. Neuverpachtung vornehmen. „Somit besteht ein erheblicher Wettbewerbsvorteil zugunsten der LPG-Nachfolgeorganisationen gegenüber später gegründeten landwirtschaftlichen Unternehmen“, heißt es in der Begründung zur Petition.
Hinzu komme, dass die Gefahr bestehe, „dass diese Nachfolgeorganisationen sich durch sogenannte Buchersitzung gemäß § 900 BGB das Eigentum an den betreffenden Grundstücken verschaffen können“, als Eigentümer in das Grundbuch übernommen werden.
Das Ziel der Petition: „Der Deutsche Bundestag möge eine Ergänzung des § 52 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) beschließen, wonach die Landkreise verpflichtet sind, die so genannten weißen Flächen jährlich zur Verpachtung auszuschreiben.“
Die Petition kann
hier unterzeichnet werden.