Nick: Vergabe von BVVG-Flächen dient zukünftig Gemeinwohlzielen

Bund und Länder haben sich auf Modalitäten für die weitere Verpachtung von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verständigt. Das erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Ophelia Nick, am vergangenen Donnerstag (27.4.) im Bundestag. Eine Unterzeichnung der neuen Grundsätze werde kurzfristig erfolgen.

Der Verkauf von BVVG-Flächen werde bis auf wenige Ausnahmen Ende 2024 gestoppt und bei der Verpachtung würden zukünftig neben dem Pachtgebot vor allen Dingen ökologische und agrarstrukturelle Kriterien gelten. Naturschutzrelevante Flächen werden ins Nationale Naturerbe übertragen, aber auch diese Flächen sollen größtenteils – unter Naturschutzaspekten – landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.

„Den Zuschlag erhält zukünftig das Gebot, das die höchste Punktzahl für Nachhaltigkeit, agrarstrukturelle Kriterien in Verbindung mit dem finanziellen Gebot erreicht. Dabei werden in besonderer Weise die Biodiversität, Fruchtfolgenvielfalt, Blüh- oder Ackerrandstreifen gefördert. Wir wollen auch Klimaschutz, etwa durch Wiedervernässung von Mooren, honorieren und Tierwohl unterstützen“, so Nick.

Grundsätzlich sollen zukünftig weiterhin alle landwirtschaftlichen Betriebe auf die Pachtflächen der BVVG bieten können. Die ökologischen Betriebe erhalten für ihre Bewirtschaftungsform Pluspunkte und können weitere Maßnahmen umsetzen. Aber auch konventionelle Betriebe sollen durch Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien ihre Chancen erhöhen können. „So bringen wir mehr Nachhaltigkeit auf die Fläche und bieten weiterhin Chance auf den Zugang zu wertvollen Agrarflächen für unsere engagierten Landwirte und Landwirtinnen“, erklärt die Staatssekretärin.

Mit dem geplanten Punktesystem sollen auch ganz konkret junge Menschen gefördert werden: Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Existenzgründerinnen und -gründer. Auch die Ortsansässigkeit soll künftig zählen, und ebenso, ob jemand eine BVVG-Fläche bereits gepachtet hat. „Die neuen Grundsätze des Flächenmanagements sind deshalb ein zentraler Beitrag des Bundes für die Perspektive der ostdeutschen Agrarstruktur; denn wir wissen: Eine gute Agrarstruktur funktioniert nur bei fairen Pachtpreisen“, sagt Nick, die davon ausgeht, dass durch den weitgehenden Wegfall weiterer Privatisierungen Verkäufe entfallen, die sich wegen der Flächenverknappung auch auf die Pachtpreise ausgewirkt hätten.

„Mit den neuen Regelungen der Landvergabe machen wir endlich Schluss mit dem Zugriff auf wertvolles Land durch Finanzinvestoren. Die Konkurrenz in den Bieterverfahren durch außerland-wirtschaftliche Investoren fällt künftig weg. Die Flächen bleiben für die Bewirtschaftung in den Händen von Landwirtinnen und Landwirten. Und ich freue mich, wenn diese neuen Grundsätze zeitnah unterschrieben werden; denn sie sind ein Erfolg für die Nachhaltigkeit, den Klimaschutz und die Agrarstruktur von Mecklenburg-Vorpommern im Norden bis in den Süden Sachsens. Die Bewirtschaftung der Bundesflächen dient jetzt dauerhaft diesen Gemeinwohlzielen“, erklärt Nick abschließend.