Doch noch keine Einigung bei Vergabekriterien für die BVVG-Flächen

Die zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem Finanzministerium sowie mit den Landesressorts abgestimmten und seitens des BMEL als unterschriftsreif verkündeten „Flächenmanagementgrundsätze“ zur Vergabe der BVVG-Flächen stoßen auf Kritik einzelner Länderagrarminister. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) und sein Schweriner Amtskollege Dr. Till Backhaus (SPD) lehnen sie in der vorliegenden Form ab. Begrüßt werden sie demgegenüber von Sachsens grünem Landwirtschaftsminister Wolfram Günther und seinem brandenburgischer Partei- und Amtskollegen Axel Vogel.

Minister Schulze kritisiert insbesondere, dass die zu verpachtenden Flächen „vorrangig an Ökobetriebe“ gehen sollen. Das Land Sachsen-Anhalt lehne diesen vorgelegten Vereinbarungsentwurf ab. „Für uns sind Ökolandbau- und konventionell nachhaltig wirtschaftende Betriebe gleichwertig“, sagt Minister Sven Schulze.

„Diese einseitige Bevorzugung ökologisch wirtschaftender Betriebe ist für uns nicht vertretbar. Eine Chancengleichheit ist hierbei nicht gegeben. Daher habe ich dem Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Brief mitgeteilt, dass wir die vorgelegte Vereinbarung nicht unterzeichnen werden. Wir fordern eine einvernehmliche Lösung zwischen Bund und Land. Dabei muss eine Übergangslösung geschaffen werden, in der bei auslaufenden Verträgen eine Verlängerungsoption um weitere 3 Jahre angeboten wird“, so Minister Sven Schulze.

Minister Backhaus erklärte gegenüber Agra Europe: „Ich sehe nicht, was Mecklenburg-Vorpommern von diesen Vorschlägen hätte.“ Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien, dessen Landwirtschaftskapitel er mitverhandelt habe, sei vereinbart worden, „die BVVG-Flächen werden für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz genutzt.“ „Das ist hier nicht der Fall“, stellte Backhaus fest. Da werde man „weiter drüber reden müssen."

Für nicht nachvollziehbar hält man in Brandenburg die Befürchtung, dass Ökobetriebe durch die neuen Verpachtungsgrundsätze einseitig bevorzugt würden. Durch sie sei es sogar möglich, dass bereits auf ökologische Bewirtschaftung umgestellte Flächen wieder konventionell bewirtschaftet würden, wenn ein konventioneller Betrieb mehr Punkte gesammelt habe, was nach dem Kriterienkatalog, der zukünftig der Vergabe zugrunde liegen soll, bei jeder Ausschreibung möglich sei.

Wolfram Günther sprach gegenüber Agra Europe von einer guten Lösung, die die besonderen Agrarstrukturen im Osten Deutschlands genauso berücksichtige wie die Notwendigkeit einer nachhaltigeren Flächenbewirtschaftung. Nachhaltigkeit und Ökologie seien „kein Nice-to-have“. Vielmehr seien sie Kernauftrag mit Blick auf die Klimakrise und die Krise der Artenvielfalt. „Ich kann keine einseitige Bevorzugung von Öko-Betrieben erkennen“, betonte der Grünen-Politiker. Der Vorwurf gehe ins Leere, „wenn man sich die Kriterien der Verpachtung anschaut.“