Nach Verkaufs-Stopp der BVVG-Flächen diese agrarstrukturell sinnvoll einsetzen

Seit dem 17.12.2021 verkauft die bundeseigene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) für einen Zeitraum von zunächst voraussichtlich acht Wochen keine Flächen mehr. Während der Landesbauernverband Brandenburg diesen Stopp der „Zuführung von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche in geeignete Hände“ deutlich kritisiert, schlägt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft vor, die BVVG-Flächen zukünftig für „agrarstrukturell wichtige und sinnvolle Dinge einzusetzen“ und dabei insbesondere Existenzgründungen zu berücksichtigen. Mit Blick auf Äußerungen im Koalitionsvertrag der Ampel hat die BVVG „um keine Fakten zu schaffen“, die den dort gemachten „Zielstellungen eventuell entgegenstehen könnten“, verkündet, „bis auf Weiteres keine Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen durchführen.“ Im Koalitionsvertrag heißt es unter anderem, dass die BVVG-Flächen „für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz genutzt“ werden und dabei „landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und nicht veräußert“ werden. Ausgenommen von dem Verkaufsstopp sind laut BVVG Verkäufe an EALG-Berechtigte sowie Verkäufe von Flächen, die einer Umwidmung für Wohn- und Gewerbezwecke zugänglich sind. Neue Ausschreibungen werden laut BVVG „derzeit ausschließlich zur Pacht für ökologisch wirtschaftende Betriebe geschaltet.“ Der Präsident des Landesbauernverbandes, Henrik Wendorff, sieht in dem Verkaufsstopp den Ausschluss für landwirtschaftliche Betriebe mit berechtigtem Interesse an Landkäufen, die in dem Kauf eine grundlegende Maßnahme für die betriebliche Stabilität und Weiterentwicklung sehen. „Schwer zu tolerieren“ ist für den Präsidenten zudem die Unklarheit darüber, nach welchen Kriterien mittelfristig eine Verpachtung an "nachhaltig wirtschaftende" oder ökologisch wirtschaftende Betriebe erfolgen soll. Hier fehle „jede Abgrenzungsgrundlage für eine faire Zuführung von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche in geeignete Hände.“ Auch eine Fokussierung von BVVG-Flächen als vorzuhaltende Grundstücke für Windkraft- und PV-Anlagen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sei angesichts einer Vielzahl von alternativen Möglichkeiten im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, die nicht an einen Flächenverbrauch gebunden sind, nicht hinzunehmen. Für den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der AbL, Reiko Wöllert, ist es „richtig und wichtig, den noch verbliebenen Rest der BVVG-Flächen nicht weiter zu privatisieren, nur um die Bundeskasse zu füllen, sondern sie für agrarstrukturell wichtige und sinnvolle Dinge einzusetzen." Als mögliche Verwendung sieht er "vor allem die Ausstattung von Existenzgründer*innen mit Land, um neue Betriebe zu ermöglichen. Bei der Verwendung unter naturschutzfachlichen Aspekten müssen vor allem auch die Belange der darauf wirtschaftenden Bauern und Bäuerinnen berücksichtigt werden", so Wöllert. Die BVVG verfügt derzeit noch über rund 92.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen.
11.01.2022
Von: FebL

Die AbL fordert eine zukünftig auch agrarstrukturell sinnvolle Vergabe der BVVG-Flächen. Bildquelle: BVVG