Klöckner verkündet Ende des Kükentötens

Die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat mit einem Gesetzentwurf das flächendeckende Verbot des Kükentötens ab Ende 2021 angekündigt und sieht Deutschland dabei als weltweiten Vorreiter und den Handel in der Pflicht. Auf eine europäische Lösung zu warten sei „naiv“. Tierschützer nennen das Verbot „überfällig“, stellen die „Systemfrage“ und fordern das Zweinutzungshuhn. Den Betrieben stehen laut einer Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums – neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern – marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei bis Ende 2021 in entsprechendem Maße zur Verfügung. Diese Verfahren wurden laut Ministerium mit mehreren Millionen Euro gefördert. Das sei eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes. Dabei arbeiten derzeit alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt werde ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Es werde dennoch weiter geforscht, um zu einem noch früheren Zeitpunkt die Geschlechtsbestimmung im Ei vornehmen zu können. Die bestehenden Verfahren sollen als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. In einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor. „Tierschutz wiegt höher als wirtschaftliche Interessen. Das Töten von Eintagsküken – weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben – ist ethisch nicht vertretbar. Deshalb lege ich das Gesetz vor: In Deutschland wird das Kükentöten verboten. Weltweit sind wir die Ersten, die diese Praxis gesetzlich beenden. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz, ein großer Erfolg, der Signalwirkung für andere Länder haben wird. Und wir helfen den Betrieben, beides zusammenzubringen: Tierschutz und Wirtschaftlichkeit. Mit unserer Forschungsförderung haben wir das ermöglicht und sind somit zum weltweiten Taktgeber geworden,“ erklärt die Ministerin. Mit mehreren Millionen Euro habe das Ministerium Spitzentechnologie gefördert: „Den Brütereien stehen marktreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei als Alternative zur Verfügung. Das ist Voraussetzung dafür, dass Betriebe nicht ins Ausland abwandern und wir diese Tierschutzfrage lediglich in Nachbarländer auslagern würden. Denn die Konsequenz soll nicht sein, dass mehr Eier aus Ländern zu uns importiert würden, die über einen Ausstieg noch nicht einmal nachdenken. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen hier in Deutschland Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammenbringen, klare Perspektiven schaffen. Dabei steht auch der Handel in der Pflicht. Mit der Umstellung seines Sortiments kann er ein klares Bekenntnis gegen das Kükentöten abgeben – er hat es in der Hand, ob er Eier aus heimischen Brütereien anbietet, in denen das Kükentöten nicht mehr erlaubt ist oder solche aus Ländern, in denen das weiterhin der Fall ist", so die Ministerin. Den nationalen Alleingang erklärt die Ministerin damit, dass es „naiv“ sei „zu glauben, dass sich 27 Nationalstaaten bis zum Ende der deutschen Ratspräsidentschaft einigen“. Diejenigen, die jetzt auf eine europäische Lösung verweisen, „schieben den Tierschutz auf die lange Bank“, erklärte Klöckner bei der Vorlage ihres Gesetzentwurfes. Es gebe immer Länder, die in Europa vorangegangen seien und das sei dann auch in Europa Standard geworden. Die Brütereien hätten genüged Zeit gehabt, ihre Produktionsweisen umzustellen. Die Ministerin ist sich sicher, dass das Verbot rechtssicher ist. Tierschutzbund: Kükenfrage auch eine Systemfrage
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass das Töten männlicher Eintagsküken erst ab Ende 2021 verboten sein soll, das Töten der empfindungsfähigen Embryonen noch weitere Jahre erlaubt sein soll und nennt es „inakzeptabel“, dass erst ab Ende 2023 Eingriffe an Hühnereiern zur Geschlechterbestimmung ab dem siebten Bruttag verboten werden sollen, da ein Schmerzempfinden zu diesem Zeitpunkt nicht auszuschließen ist. „Frau Klöckner hat in ihrer bisherigen Amtszeit verzweifelt versucht, mit der Geflügel-Branche freiwillige Vereinbarungen für den Ausstieg aus dem Kükentöten zu erzielen. Das ist krachend gescheitert, was früh absehbar war. Durch die Klöckner‘sche Taktik wurde viel Zeit verspielt. Jetzt kann die Branche noch Jahre tierschutzwidrig männliche Küken beseitigen. Das Verbot ist richtig, aber nicht konsequent genug, zu mutlos und kommt verspätet“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die einzige Methode, die sowohl das Kükentöten verhindern als auch die zuchtbedingten Probleme der Legehennen lösten könnte, wäre nach Ansicht des Tierschutzbundes die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn. „Die Hennen dieser Zuchtrichtungen legen etwas weniger Eier als hochspezialisierte Legehybriden, doch dafür können die Hähne etwas rentabler gemästet werden. Die Tiere sind zudem vitaler und weniger anfällig für Krankheiten. „Die heutigen Legehennen sind hochgezüchtete ‚Eierlegemaschinen‘ innerhalb eines kaputten Systems, die Kükenfrage damit auch eine Systemfrage, der Frau Klöckner mit technischen Lösungen zur Geschlechterbestimmung ausweicht“, kritisiert Schröder. „Die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn wäre konsequent. Hier haben Frau Klöckner und ihre Amtsvorgänger zu nachlässig gehandelt, zum Beispiel mit viel zu wenig Fördergeldern. Sonst wäre dieser Weg schon jetzt praxisreif.“ ProVieh: Rückkehr zum Zweinutzungshuhn
Die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn fordert auch ProVieh. „Die Geschlechtsbestimmung im Ei zementiert nur ein aus dem Ruder gelaufenes Geflügelwirtschaftssystem, löst aber nicht die zuchtbedingten Probleme der Hochleistungsrassen. Anstatt die Embryonen in den Eiern zu töten, muss sich die Branche darauf konzentrieren allen Tieren eine gute Haltung durch strukturierte, ausgestaltete Ställe mit Beschäftigungsmaterial und Auslauf zu bieten“. Laut ProVieh ist der Ausweg aus dem Dilemma seit Jahrhundertern erprobt: mit dem robusteren Zweinutzungshuhn, welches sowohl ausreichend Eier legen kann als auch genügend Fleisch ansetzt. Zusammen mit einer Reduktion von tierischen Produkten und einem bewussten Konsum des Verbrauchers könne dem Kükentöten so ein tierschutzgerechtes Ende bereitet werden. Das von der Bundesministerin gepriesene technische Verfahren hingegen bestehe lediglich in Symptombekämpfung. „Es ist Zeit, eine tierschutzgerechte Lösung für das Geflügel in Deutschland einzuführen und der Geflügelwirtschaft einen Weg der Nachhaltigkeit und Planungssicherheit zu weisen“, sagt Mareike Petersen, Fachreferentin für Geflügel bei ProVieh. „Die Tierschutzbedenken unserer Gesellschaft und die Missstände in den einzelnen Zuchtrichtungen sind bekannt. Wir fordern die artgemäße Haltung eines gesunden robusten Zweinutzungshuhns. Damit der Verbraucher die tierschutzkonforme Lösung auch wirklich wählen kann, ist außerdem eine verpflichtende Deklaration der Herkunft von Eiern in verarbeiteten Produkten dringend notwendig.“ Ostendorff: Zweinutzungshuhn und Bruderhahnaufzucht fördern
Für den agrarpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, hat die Ministerin den richtigen Zeitpunkt für einen Ausstieg aus dem massenhaften Kükentöten „völlig verschlafen“, denn im Koalitionsvertrag sei ein Ende des Kükentötens schon für 2019 vereinbart worden. „Zum wiederholten Mal haben sich ihre Hoffnungen, dass es die Geflügelindustrie schon selber Regeln wird, nicht bewahrheitet“, so Ostendorff., der erwartet, „dass Alternativen, wie das Zweinutzungshuhn und Bruderhahnaufzucht zusätzlich gefördert werden. Denn das System der spezialisierten Hochleistungszucht geht auf Kosten der Tiere und ist moralisch zweifelhaft.“ Tackmann: Scheinlösung des Problems
Und die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Kirsten Tackmann, erklärt: „Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im vergangenen Jahr klargestellt, dass Unwirtschaftlichkeit kein vernünftiger Grund dafür ist, männliche Küken aus Legelinien systematisch zu töten. Dass dies dennoch nach wie vor Alltag ist, zeigt das ethische Versagen des sogenannten marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Wenn Bundesagrarministerin Klöckner das jetzt ab 2022 verbieten will, ist das längst überfällig. Freiwilligkeit als Regierungskonzept ist damit erneut gescheitert – auf Kosten vieler Millionen Küken und auf dem Rücken aller, die sich längst auf alternative Wege gemacht haben.“ Konsequent wäre es ihrer Ansicht nach gewesen, unverzüglich nur noch die vernünftigen und tierschutzgerechten Alternativen zuzulassen: Zweinutzungshuhnrassen und die Aufzucht der männlichen Brüder der Legehennen. „Stattdessen bleiben auch weiter teure technische Scheinlösungen wie die Geschlechtsbestimmung im Ei vorerst erlaubt, wenn auch von der Ministerin selbst als Brückentechnologie bezeichnet. Dass dabei um Tage gefeilscht wird, bis wann die Bestimmung erfolgen darf, ist absurd, denn am Ende bleibt es bei der Tötung. Als LINKE kritisieren wir das seit Langem, denn dies sind keine sinnvollen Strategien, sondern ziehen die Scheinlösung des Problems nur einige Tage vor den Schlupf. Eine tierwohlgerechte Strategie braucht aber langfristig akzeptierte Lösungen und einen verlässlichen, strukturellen Wandel. Denn die Tierhaltungsbetriebe müssen jetzt endlich wissen, wo die Reise hingehen soll und unter welchen Bedingungen sie zukünftig ihre eigene Existenz bestreiten können“, so Tackmann.
14.09.2020

Klöckner verkündet das Ende des Kükentötens. Bildquelle: BMEL