Gentechnik-Trilog: Interessen von Landwirten, Züchtern und Bürgern über Konzerninteressen stellen!

Seit Dienstag wird in Brüssel darüber verhandelt, ob es künftig in Europa möglich sein wird, Gentechnik flächendeckend einzusetzen. Im sogenannten „Trilog“ loten EU-Kommission, -Rat und -Parlament untereinander aus, ob und falls ja, wie das bisher geltende strenge Gentechnikrecht angepasst werden soll. Die aktuell diskutierten Entwürfe sehen eine weitgehende Deregulierung für neue gentechnische Verfahren vor. Die Bio-Branche widerspricht und erinnert die Politik an ihre Verantwortung.

„Gentechnik, auch die Neue, hat das Potenzial, tiefgreifende Veränderungen in Organismen und Ökosystemen zu bewirken. Daher gehört diese Technologie weiterhin streng reguliert: Risikoprüfungen und Kennzeichnung des Einsatzes von Gentechnik bis hin zum Lebensmittel sind ein Muss! Nur so kann in Zukunft gewährleistet werden, dass gentechnikfreie Lebensmittelproduktion möglich bleibt, dass im Schadensfall der Verursacher haftbar gemacht werden kann und dass Verbraucherinnen, aber auch Bauern und Züchter weiterhin Wahlfreiheit bei der Entscheidung gegen oder für Gentechnik haben. Agrarkonzerne haben andere Interessen: sie wollen niedrige oder bestenfalls gar keine Hürden für Gentechnik, um sie möglichst vielfältig verkaufen zu können. Wer das verhindern will, muss sich nun mehr denn je für eine strenge Regulierung aller Arten von Gentechnik einsetzen“, betont Bioland-Vizepräsidentin Sabine Kabath und lenkt den Blick zusätzlich auf die noch ungelöste Patentfrage: „Die Patentwelle rollt bereits. Tausende Patente auf Pflanzeneigenschaften wurden von den Agrochemie-Konzernen schon gestellt. Sie warten nur auf die Deregulierung, um Kasse machen zu können. Daher muss nun schnellstmöglich das Patentrecht angepasst werden, denn sonst wird die geplante Gentechnik-Deregulierung zusätzlich den Effekt haben, dass zahlreiche Zuchtbetriebe in Existenznot geraten und bäuerliche Betriebe noch abhängiger von Agrarkonzernen werden.“

Rechtsgutachten: Gesetzesentwurf ist rechtswidrig

Befürworter neuer gentechnischer Verfahren führen laut Bioland häufig an, dass es sich bei CRISPR/Cas und Co. nicht um Gentechnik handelt, sondern um Instrumente, die konventionellen Züchtungsmethoden „gleichwertig” sind. Dass dem nicht so ist, erklärt Bioland mit Verweis auf das vom Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlichte Rechtsgutachten: Demnach ist Neue Gentechnik eine moderne Biotechnologie, die natürliche Genvererbung umgeht, und daher dem völkerrechtlichen Cartagena-Protokoll unterliegt. Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht von Produkten aus Neuer Gentechnik, wie im aktuellen Gesetzesentwurf gefordert, wäre deshalb eine Verletzung des Völkerrechts über die biologische Sicherheit und biologische Vielfalt.
Für Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) geht das Ringen um die Deregulierung der Gentechnik mit den Trilog-Verhandlungen in die entscheidende Phase. Für Bio und für die gesamte gentechnikfreie Produktion steht für Andres Existenzielles auf dem Spiel.

Drei Forderungen des BÖLW

„Wir haben drei Forderungen: erstens die Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht für NGT-Organismen vom Acker bis zum Teller. Zweitens Regeln für eine Koexistenz, die es möglich machen, sicher ohne NGT zu produzieren – etwa durch Standortregister und Abstandsvorschriften. Drittens die Beschränkung der Patentierung von NGT, um den Züchtungsfortschritt nicht auszubremsen, die Monopolbildung des Saatgutmarkts aufzuhalten – und damit zu vermeiden, dass Lebensmittel am Ende teurer werden“, erklärt Andres und merkt zur Erinnerung an: „Das EU-Parlament und die von Manfred Weber geführte EVP-Fraktion haben sich mehrheitlich für eine Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. In Deutschland fordert die Kennzeichnung u.a. die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Alle Parteien in Deutschland lehnen Patente auf Saatgut ab; auch Vertreterinnen von Kommission, Rat und EU-Parlament haben sich kritisch zu NGT-Patenten geäußert.“

Andres fordert die an den Verhandlungen beteiligten Politikerinnen und Politiker auf, jetzt Farbe zu bekennen. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen echte Wahlfreiheit beim Kauf von Lebensmitteln. Es ist nicht zumutbar, dass künftig gentechnisch veränderte Organismen im Regal angeboten werden, ohne dass diese für Konsument und Konsumentin ausgezeichnet sind“, so die BÖLW-Vorstandsvorsitzende.

Protest gegen Gentechnik in der Landwirtschaft auch bei den jährlichen "Wir haben es satt!"-Protesten. Bildquelle:WHES