Vertreter:innen der EU-Kommission, des Europaparlaments und des Ministerrats (Trilog) haben am 6. Mai 2025 in Straßburg mit den Verhandlungen zur Regulierung Neuer Gentechnik (NGT) begonnen und dabei stoßen unterschiedliche Positionen zu den Themen NGT-Rückverfolgbarkeit, -Kennzeichnung und -Nachweisverfahren aufeinander. Die European Non-GMO Industry Association (ENGA) hat zu diesem Anlass ein Hintergrundpapier veröffentlicht, welches Details der Themenkomplexe erörtert, ihre mögliche Umsetzung in der Praxis darlegt und aufzeigt, dass eine konsequente Kennzeichnung von alter und neuer Gentechnik möglich wäre. Darauf weist der Verband Lebensmittel Ohne Gentechnik (VLOG) hin und wirft 27 EU-Verbänden aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft anlässlich eines von diesen veröffentlichten Positionspapiers vor, die Tatsachen zu verdrehen und uns Lügen aufzutischen.
Etablierte Systeme zu Rückverfolgung und Kennzeichnung für NGT nutzen
Lediglich die Parlamentsposition sieht eine Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit vom Saatgut bis zum Endverbraucherprodukt vor. Das Parlament vertritt damit einen anderen Standpunkt als der Rat und die Kommission. Letztere argumentieren häufig mit dem unverhältnismäßig hohen Aufwand der Etablierung eines Rückverfolgbarkeitssystems für NGTs. Das Hintergrundpapier von ENGA, einem internationalen Wirtschaftsverband mit Sitz in Brüssel, der die Interessen der europäischen „Ohne Gentechnik“-Branche vertritt, zeigt auf, dass die vorhandenen Systeme zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Gentechnik etablierte Praxis und auch für NGTs geeignet sind. Ein Rückverfolgbarkeitssystem müsse für NGTs daher nicht neu erfunden, sondern das bestehende System an NGTs angepasst werden.
EU-Agrarverbände verdrehen die Tatsachen
Rückverfolgung und Kennzeichnung von NGTs sind nachvollziehbare Argumente für die Forderung nach Transparenz und Wahlfreiheit. NGT-Befürworter versuchen laut dem VLOG nun allerdings, ihre Forderung einer Aufweichung der Gentechnikkennzeichnung unter dem Deckmantel der Wahlfreiheit zu verkaufen. EU-Verbände wie der Saatgutverband Euroseeds, der Verband der Futtermittelwirtschaft FEFAC oder der Bauernverband Copa Cogeca veröffentlichten ein Positionspapier mit der Forderung nach Wahlfreiheit vor dem Hintergrund, „dass dies Züchtern, Landwirten, Akteuren der Lieferkette und Verbrauchern ermöglichen soll, selbst zu entscheiden, ob sie NGTs verwenden wollen“. Die Verbände versuchen damit Ihre Forderung nach Abschaffung einer Kennzeichnung fast aller NGTs zu begründen. „EU-Agrarverbände verdrehen die Tatsachen und tischen uns Lügen auf“, kritisiert Alexander Hissting, VLOG-Geschäftsführer. „Gerade eine durchgängige Kennzeichnung aller Gentechnik-Lebens- und -Futtermittel ist die Basis für Wahlfreiheit für die Verbraucher:innen, Land- und Lebensmittelwirtschaft“, betont Hissting. Nun ist es an den Verhandler:innen, im Trilog unter Beweis zu stellen, dass sie die fadenscheinigen Argumente der EU-Agrarverbände durchschauen und für echte Wahlfreiheit eintreten. Vom neuen Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, fordert Hissting: „Die Bundesregierung darf in Brüssel keiner NGT-Regelung zustimmen, die nicht die Mindestanforderungen an Transparenz entlang der gesamten Produktionskette erfüllt.“
