AbL fordert neue Bundesregierung auf: Sichern Sie das Vorsorgeprinzip und das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung!

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert den schwachen Beschluss der Umweltministerkonferenz, die sich noch nicht mal auf das Vorsorgeprinzip einigen konnten. Zuvor hatten Bäuerinnen und Bauern bei der UMK in Orscholz mit vielen der Ministerinnen und Ministern Gespräche geführt und ihnen ihr Positionspapier übergeben (die Bauernstimme berichtete).

Den UMK-Beschluss kommentiert Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL: „Wir Bäuerinnen und Bauern kritisieren die Umweltminister:innen der Bundesländer, weil sie sich noch nicht mal auf die Einhaltung des EU-Vorsorgeprinzips einigen konnten. Ein wichtiges EU-Prinzip zur Sicherung unserer Biodiversität, Umwelt und unserer Ernährungsgrundlage. Einige CDU- und SPD-Minister:innen fordern in ihrer Protokollerklärung sogar, die Regelungen für neuen Gentechnik-Pflanzen der Kategorie 1 inklusive Kennzeichnungspflicht abzuschaffen. Damit würden wichtige Verbraucherrechte torpediert. Das lehnt die AbL ab.“ Positiv bewertet Volling, dass andere Umweltminister:innen der Bundesländer immerhin die Bedeutung des Vorsorgeprinzips betonen und auf die schwer kalkulierbaren Risiken für Ökosysteme beim Freisetzen von NGT-Pflanzen in die Umwelt hinweisen, die nicht mehr rückholbar und somit unumkehrbar sind. „Diese Bundesländer fordern genauso wie die AbL eine einzelfallspezifische Risikoprüfung vor der Markzulassung. Sie betonen auch, dass die versprochenen Vorteile von NGT-Pflanzen bislang rein hypothetisch sind“, so Volling. Und mit Blick auf eine dritte Protokollerklärung erklärt Volling: „Ein dritter Protokoll-Abschnitt setzt sich für Wahlfreiheit und lückenlose Kennzeichnung ein, ebenfalls eine Forderung der AbL. Aufgezeigt wird, dass sich durch die geplante Deregulierung der Aufwand und die Kosten für die gentechnikfreie bzw. ökologische Lebensmittelerzeugung deutlich erhöhen würden. Entsprechend fordert die AbL, dass es wirksame Koexistenzregelungen für alle gentechnikfreien ökologischen und konventionellen Wirtschaftsakteure geben muss – also für die Saatgutzüchtung, die Bäuerinnen und Bauern, Gärtner:innen, Imker:innen und Verarbeitungsunternehmen. Ebenso braucht es verpflichtende Nachweisverfahren durch die Inverkehrbringer und Haftungsregelungen, die den Verursacher in die Pflicht nehmen. Genau hierfür muss sich die neue CDU/CSU/SPD-Bundesregierung einsetzen: für das Vorsorgeprinzip, für die Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt und das Recht und die Möglichkeit auch in Zukunft gentechnikfrei erzeugen zu können - ökologisch und konventionell. Dies sichert unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Märkte und unsere Unabhängigkeit.“

Welche Bundesländer erklären was?

Diese Bundesländer lehnen eine Kennzeichnung von NGT-Pflanzen ab: Berlin (Regierungskoalition aus CDU und SPD), Brandenburg (SPD und BSW), Hessen (CDU und SPD), Sachsen-Anhalt (CDU, SPD und FDP), Mecklenburg-Vorpommern (SPD und Linke), Sachsen (CDU und SPD) und das Saarland (SPD).
Unter anderem die Bedeutung des Vorsorgeprinzips betonen die folgenden Länder: Baden-Württemberg (Regierungskoalition aus Grünen und CDU), Bremen (SPD, Grüne und Linke), Hamburg (SPD und Grüne), Niedersachsen (SPD und Grüne), Nordrhein-Westfalen (CDU und Grüne), Rheinland-Pfalz (SPD, Grüne und FDP), Schleswig-Holstein (CDU und Grüne).
Für Wahlfreiheit und eine lückenlose Kennzeichnung sprechen sich in einer Protokollerklärung folgende Bundesländer aus: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Die Gentechnik-Expertin der AbL, Annemarie Volling, kritisiert den UMK-Beschluss zur Gentechnik-Regelung. Foto: AbL