Am 1. Januar 2023 startet die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – der Rahmen für die EU-Agrarförderung in Deutschland steht: Mit dem GAP-Strategieplan rücken die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Mittelpunkt. Die Agrarförderung stärkt künftig die nachhaltige Agrarwirtschaft, um die natürlichen Ressourcen zu schützen, auch in Zukunft unsere Ernährung zu sichern und gleichzeitig die Potentiale der ländlichen Räume besser zu nutzen. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit.
Damit die GAP laut BMEL schon in der neuen Förderperiode noch stärker zum Kerninstrument für die nachhaltige Transformation der Landwirtschaft und zukunftsfeste ländliche Räume wird, hat das BMEL den Begleitausschuss Nationaler GAP-Strategieplan ins Leben gerufen. Dieses breite Bündnis aus Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern, Politik sowie Verwaltung flankiert künftig die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans, so das BMEL. Der Begleitausschuss kam am 16. Dezember unter der dem Vorsitz des BMEL digital zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Das Ziel des BMEL ist es, die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten: für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit, starke Betriebe und attraktive ländliche Räume. Das EU-Recht ermöglicht es, jährlich bei den Rahmenbedingungen der Agrarförderung nachzusteuern. Dem Begleitausschuss kommt dabei laut BMEL eine entscheidende Rolle zu. Das Gremium werde unter anderem Fortschritte bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele bewerten und Vorschläge für mögliche Änderungen beraten. Damit leistet der Begleitausschuss aus Sicht des BMEL auch bereits wichtige Vorarbeiten für die Weiterentwicklung der GAP nach 2027.
Der Begleitausschuss soll laut BMEL künftig mindestens einmal jährlich tagen. Er wird durch regionale Begleitausschüsse unter Leitung der Länder flankiert. Diese haben eigene originäre Zuständigkeiten im Rahmen der regionalen Begleitung des GAP-Strategieplans. So kann die bisher gut etablierte und bewährte Partnerschaft auf regionaler Ebene fortgeführt werden.
Insgesamt stehen in der Förderperiode von 2023 bis 2027 für die EU-Agrarförderung in Deutschland rund 30 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung, die durch nationale Kofinanzierung aufgestockt werden. Allein im Landwirtschaftssektor sind damit über 300.000 Antragsberechtigte unmittelbar angesprochen.
Der Begleitausschuss Nationaler GAP-Strategieplan setzt sich laut BMEL wie folgt zusammen:
Kategorie: Land- und Forstwirtschaft einschließlich Verarbeitung und Vermarktung
Kategorie: Umweltschutz einschließlich biologische Vielfalt und Klimaschutz
Kategorie: Stärkung der Ländlichen Räume
Kategorie: Querschnittsthemen
In beratender Funktion (ohne Stimmberechtigung) nehmen zudem Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) sowie des Thünen-Instituts (TI) am Begleitausschuss teil.
Zum Hintergrund erklärt das BMEL:
Da für die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner im Begleitausschuss nur eine begrenzte Anzahl an Mitgliedsplätzen zur Verfügung stand, wurde ein offenes Interessensbekundungsverfahren in einem mehrstufigen Prozess durchgeführt. Damit dennoch einer möglichst großen Anzahl von Institutionen die Möglichkeit geboten werden konnte, sich mit ihrer Expertise in die Begleitung und Steuerung des deutschen GAP-Strategieplans einzubringen, ist ein so genanntes Repräsentationsprinzip vorgesehen. Dabei wurden einigen Institutionen/Verbänden direkte Mitgliedsplätze zugewiesen. Für die verbliebenen Mitgliedsplätze wurden die Institutionen/Verbände, die nicht über einen direkten Mitgliedsplatz berücksichtigt werden konnten, aufgefordert, in Selbstorganisation sog. Interessensgruppen zu bilden und für diese eine Repräsentantin/einen Repräsentanten zu benennen, die/der die Interessensgruppe im Begleitausschuss stimmberechtigt vertritt.