AbL: Wesentliche Zielsetzungen der GAP-Reform nicht durch bürokratische Vorgaben gefährden, sondern praxistauglich ausgestalten

AbL-Landesverbände sehen Agrarminister:innen auf ihrer Herbst-Konferenz in der Handlungsverantwortung - beispielsweise bei den Regelungen zu Agroforstsystemen

Ab heute findet die Agrarministerkonferenz in Quedlinburg/Sachsen-Anhalt statt. Hierbei stehen außerordentlich wichtige Entscheidungen und Beschlüsse an, welche maßgeblichen Einfluss auf die künftige Agrarpolitik haben werden. Denn aktuell muss der deutsche GAP-Strategieplan rasch überarbeitet werden, nachdem es hierzu bereits entsprechende Rückmeldungen und Kritik aus Brüssel gab.

Zahlreiche Landesverbände der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) aus den verschiedensten Regionen und Bundesländern Deutschlands appellieren vor diesem Hintergrund an die Agrarminister:innen und fordern sie zu deutlichen Nachbesserungen auf. Denn wichtige Zielsetzungen der GAP-Reform bezüglich des Klima- und Ressourcenschutzes, der Biodiversität sowie der Versorgungssicherheit und Verbesserung der Einkommenssituation von landwirtschaftlichen Betrieben drohen durch bürokratische Regelungen oder Vorgaben torpediert zu werden. Schwerwiegende Hemmnissen und Blockaden wären die Folge. Daher besteht laut AbL akuter Handlungsbedarf für dringend erforderliche Korrekturen.

Konkret geht es hierbei u.a. um eine umstrittene Abstandssonderregelung zu Nachbarflächen, die speziell bei Agroforstsystemen eingeführt wurde, jedoch für keine andere Landnutzungsform wie Dauerkulturen oder Kurzumtriebsplantagen gilt. Daniel Fischer, der die gemeinsame Aktion koordiniert und derzeit bei der AbL Mitteldeutschland als Agroforst-Beauftragter ehrenamtlich tätig ist, äußert hierzu: „Die bei Agroforstsystemen eingeführte Abstandssonderregelung von 20 Metern zu angrenzenden Nachbarflächen bietet keine nennenswerten positiven Effekte aus ökologischer, ökonomischer, klimapolitischer oder sozialer Hinsicht. Sie verhindert stattdessen, dass viele Agroforstsysteme auf kleinen und mittleren Betrieben angelegt werden können. Diese unnötige Einschränkung und Benachteiligung ist deshalb nicht hinnehmbar. Zudem würde ein besonders wirksames und kosteneffizientes Handlungsinstrument im Landnutzungsmanagement zur Förderung einer klimaresilienten, umwelt- und ressourcenschonenden sowie humusbildenden Wirtschaftsweise unseren landwirtschaftlichen Betrieben dann nur in einem äußerst begrenzten Rahmen überhaupt noch zur Verfügung stehen. In diversen Praxisfällen würde dieses Potential jedoch auch vollends verloren gehen aufgrund der vorgesehenen Restriktionen und deren Untauglichkeit für die Praxis." Dies steht laut Fischer allerdings im eklatanten Widerspruch zum Bundestagsbeschluss vom 13.1.2021 (Drucksache 19/24389) und dem Bundesratsbeschluss vom 25.6.2021 (Drucksache 420/21). "Beide hochrangigen Gremien haben nämlich anerkannt, dass zahlreiche Vorteilswirkungen und Potentiale von der Agroforstwirtschaft ausgehen. Daher werden zukünftig vielseitige Formen von Agroforstsystemen benötigt, um die Produktivität, Diversität und Klimaresilienz zu steigern und gleichzeitig für mehr Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Eigentlich würde das einer all-win Situation entsprechen. Doch dieser Fortschritt wird durch die eingeführte Abstandsvorgabe nun in Frage gestellt. Ohne wenn und aber gehört sie deshalb sofort abgeschafft!“

Mit ihrer Kritik sind die AbL-Landesverbände hierbei nicht allein, da auch führende Vertreter aus der Wissenschaft sowie weitere Fachverbände die umstrittene Abstandssonderregelung ablehnen. Letztendlich würden sich daraus diverse nachteilige Auswirkungen und Konsequenzen in erster Linie ergeben. Hiervon wären auch nachfolgende Generationen in negativer Weise betroffen, da Chancen zugunsten einer dringend erforderlichen Agrarreform für mehr Klimaschutz, Biodiversität und Nachhaltigkeit verspielt würden.

Die AbL-Landesverbände haben vor diesem Hintergrund auch EU-Agrarkommissar Wojciechowski und sein Kabinett nun um Unterstützung gebeten. In ihrer gemeinsamen Protestaktion setzt die AbL darauf, dass man die Belange und Interessen von kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieben auch in Brüssel ernst nimmt und sich mit vollem Engagement für die gemeinwohlorientierten Interessen gemeinsam einsetzen wird.