In Frankreich ist erstmalig ein Schweinhalter aufgrund des routinemäßigen Kupierens der Schwänze wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden, davon 25.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Die örtliche Tierrechtsorganisation L214, die mehrfach die Haltungsbedingungen in dem Betrieb angeprangert hatte, spricht von einem „historischen“ Urteil, da die Justiz zum ersten Mal eine Praxis verurteilt, die seit fast 20 Jahren durch einen Erlass vom 16. Januar 2003 verboten ist. Zudem sei Frankreich wegen dieser Praxis im Jahr 2020 von der EU-Kommission abgemahnt worden – ohne bisherige Folgen.
Brigitte Gothière, Mitbegründerin von…