Gericht verurteilt Schweinehalter wegen Schwanzkupierens

In Frankreich ist erstmalig ein Schweinhalter aufgrund des routinemäßigen Kupierens der Schwänze wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden, davon 25.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Die örtliche Tierrechtsorganisation L214, die mehrfach die Haltungsbedingungen in dem Betrieb angeprangert hatte, spricht von einem „historischen“ Urteil, da die Justiz zum ersten Mal eine Praxis verurteilt, die seit fast 20 Jahren durch einen Erlass vom 16. Januar 2003 verboten ist. Zudem sei Frankreich wegen dieser Praxis im Jahr 2020 von der EU-Kommission abgemahnt worden – ohne bisherige Folgen.

Brigitte Gothière, Mitbegründerin von L214, erklärt: "Diese Verurteilung stellt einen echten Wendepunkt dar! Ein seit 20 Jahren geduldetes Vergehen wird endlich von der Justiz verurteilt. Das Kupieren der Schwänze wird in der Tat in fast allen Zuchtbetrieben routinemäßig und mit der Duldung der staatlichen Stellen praktiziert. Frankreich wurde 2020 sogar von der Europäischen Kommission zur Ordnung gerufen. Die Botschaft, die heute von der Justiz ausgesendet wurde, ist klar: Die Vorschriften über die Haltungsbedingungen von Tieren sind nicht verhandelbar. Sie muss in allen Tierhaltungsbetrieben gelten, ob die Tierhaltungsbranchen dies wollen oder nicht, und der Staat ist verpflichtet, sie anzuwenden."

Der betroffene Betrieb hält 9.000 Schweine und ist Lieferant des deutschen Wurstherstellers Herta, der auch Produktionsstätten in Frankreich hat. Herta gehört seit 2019 zum spanischen Lebensmittelkonzerns Casa Tarradellas, an dem wiederum der Nestlé-Konzern einen 40%-Anteil hält. Mit Blick auf das Urteil spricht der Anwalt des betroffenen Betriebes von einem „beunruhigenden Signal“ an die Tierhaltung im Allgemeinen. Mit dem Urteil werde eine Praxis kriminalisiert, die 99 % der europäischen Züchter betreffe.

12.04.2022
Von: FebL/PM

Schweine mit kupierten Schwänzen in dem jetzt von einem Gericht in Frankreich verurteilten Betrieb. Foto: L214