EuGH soll "industrielle Tierhaltung" im Ökolandbau definieren

Wie definiert sich „industrielle Tierhaltung“ im Ökolandbau? Diese Frage wird möglicherweise der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entscheiden. In einem Beschluss vom 12. April fordert der französische Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich, den EuGH dazu auf, den Begriff „industrielle Tierhaltung“ in der EU-Verordnung Nr. 2021/1165 zur Festlegung der Liste der im ökologischen Landbau verwendbaren Erzeugnisse zu präzisieren. Der Begriff wird dort für die Verwendung von organischem Dünger verwendet, indem beispielsweise Mist, Gülle oder Kompost nicht aus „industrieller Tierhaltung“ stammen dürfen. Eine genauere Definition des Begriffs existiert dort jedoch nicht. Der Staatsrat will vom EuGH nun wissen, ob eine „industrielle Tierhaltung“ mit einer flächenunabhängigen Haltung gleichzusetzen ist und wenn dies nicht der Fall ist, welche Kriterien eine Tierhaltung erfüllen muss, um als „industriell“ zu gelten.

Das Urteil des EuGH soll es dem Staatsrat ermöglichen, einen Rechtsstreit zu entscheiden, der seit 2020 zwischen Afaia, einem Hersteller organischer Düngemittel, und dem Nationalen Institut für Herkunft und Qualität (INAO) geführt wird. In ihrem aktuellen Leitfaden stuft das INAO beispielsweise die Haltung von Tieren auf Vollspaltenböden oder Vollrosten sowie in Käfigen als industrielle Tierhaltung ein. Ein weiteres Kennzeichen für industrielle Tierhaltung ist laut INAO, dass sie die in der Richtlinie 2011/92/EU über die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen unter anderem bei „Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen“ genannten Schwellenwerte überschreiten (85.000 Plätze für Hühner, 60.000 Plätze für Hennen, 3.000 Plätze für Schlachtschweine, 900 Plätze für Sauen). Afaia bestreitet diese Definition und ist der Ansicht, dass die EU-Vorschriften nur auf die flächenunabhängige Tierhaltung abzielen. Ein Begriff, der auch hier nicht definiert ist und in einigen Übersetzungen der Verordnung Nr. 2021/1165 (dänische, niederländische, portugiesische Version) zu finden ist.

10.05.2023
Von: FebL

Der EuGH soll den Begriff der "industriellen Tierhaltung" im Ökolandbau definieren. Foto: FebL