Niedersachsen: „Die Sommerweideprämie kommt 2023!“

Niedersachsen führt in der neuen EU-Förderperiode ab 2023 eine Sommerweideprämie für Milchkühe ein. Dies teilte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast in einem Gespräch mit Verbandsvertretern der Milchwirtschaft mit. Die AbL Niedersachsen/Bremen begrüßt die Einführung der Sommerweideprämie, sieht aber auch Handel und Verarbeiter in der Pflicht.

Die Höhe der Sommerweideprämie soll laut der Ankündigung der Ministerin 75 Euro je Milchkuh in der konventionellen Landwirtschaft sowie 51 Euro je Mutterkuh in der ökologischen Landwirtschaft betragen. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit der Sommerweideprämie setze ich auf eine verlässliche Förderung der Milchkuhhalter. Niedersachsen hat die Sommerweideprämie daher in der nächsten EU-Förderperiode fest in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik verankert.“ Sie freue sich über die breite Unterstützung der Verbände, gemeinsam habe man die gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Tieren auf der Weide im Blick.

Die AbL Niedersachsen/Bremen begrüßt die Einführung der Sommerweideprämie in Niedersachsen. „Zusammen mit den Verbündeten im Agrarbündnis Niedersachsen haben wir uns über Jahre stark gemacht für diese Anerkennung der gesellschaftlichen Leistungen der Weidehalter:innen. Leider haben wir in den vergangenen fünf Jahren wieder viele von diesen Betrieben verloren“, erklärt Ottmar Ilchmann, Milchbauer und AbL-Landesvorsitzender, für den eine derartige Förderung allein aber nicht ausreicht. „Um den Trend von der Weidehaltung zur Stallhaltung aufzuhalten bzw. umzukehren, muss jetzt endlich auch eine angemessene Bezahlung der Weidemilch durch Handel und Verarbeiter durchgesetzt werden", so Ilchmann.

Der Weidezeitraum wird laut der Ankündigung für alle Betriebe einheitlich festgelegt: Möglich ist eine Förderung für Betriebe, die ihre Tiere vom 16. Mai bis zum 15. September für mindestens sechs Stunden pro Tag auf der Weide halten. Die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung ist die Anzahl an Milchkühen, die im Weidezeitraum durchschnittlich gehalten wird. Außerdem ist den Weidetieren ein freier Zugang zu einer ausreichend großen und jederzeit zugänglichen Tränke zu gewähren. Eine Zufütterung auf der Weide ist untersagt. Pro Milchkuh müssen mindestens 2.000 Quadratmeter Grünland (davon 1000 Quadratmeter Weidefläche) zur Verfügung stehen. Der Weidegang muss auf Dauergrünland, Dauerweideland oder Wechselgrünland erfolgen.

Die Antragstellung soll vollständig digital erfolgen und ab 2023 in den Sammelantrag (ANDI) integriert werden. Die erste Zahlung ist für Anfang 2024 vorgesehen.

06.09.2022
Von: FebL/PM

Der AbL-Landesvorsitzende Ottmar Ilchmann begrüßt die Sommerweideprämie. Fotos: Ilchmann/Archiv