Mehr Patente durch neue Gentechnik

Neue Gentechnik-Verfahren führen zu mehr Anmeldungen und Erteilungen von Patenten auf Pflanzen, wie ein aktueller Bericht von Testbiotech zeigt. Jedoch behindern Patente den freien Zugang zu genetischen Ressourcen, ein Grundpfeiler der Pflanzenzüchtung. Dies führt zu mehr Kontrolle der Patentinhaber*innen, behindert Innovationen und Wettbewerb. Damit wird klar, dass das häufig formulierte Argument, die neuen Gentechniken seien einfach und kostengünstig, zu kurz gedacht ist. Die Recherche zeigt, dass einige wenige Firmen bei den Patentanmeldungen dominieren. Vorreiter ist Corteva (Zusammenschluss von DowDuPont), die bis Ende 2020 über 70 Patente angemeldet hatten. Es folgen mit Abstand Bayer (knapp 50 Patente), die KWS (knapp 30), Cellectis/Calyxt (ca. 25), die BASF (knapp 20), Keygene und Syngenta (jeweils knapp 15). Auch bei den erteilten Patenten liegt Corteva weit vorne (über 25), andere folgen mit jeweils unter 10 Patenten (Cellectis/Calyxt, Kegene, BASF, Bayer, Syngenta). Eine dominante Stellung hat Corteva. Bereits 2018 haben sie einen sogenannten „Patente-Pool“ mit knapp 50 Grundlagenpatenten aufgebaut. Jede*r, die CRISPR/Cas-9 in der Pflanzenzucht nutzen will, muss entsprechende Lizenzen an Corteva zahlen sowie Verträge unterzeichnen über die Einhaltung von Leitlinien und Vertraulichkeit. Gleichzeitig verpflichten sich die Vertragspartner*innen Berichte über die Forschung mit dieser Technologie abzugeben. Die marktbeherrschende Stellung, die Corteva so errungen hat, behindert den Wettbewerb und ist kartellrechtlich zu hinterfragen. Schon frühzeitig wurde also die Nutzung bestimmter Technologien kontrolliert und der freie Zugang zur Grundlagentechnologie ist jetzt schon behindert für Züchter, die sich nicht auf solche Verträge einlassen wollen. Der Bericht zeigt auch auf, dass die Firmen weiter versuchen, die Grenzen der Patentierbarkeit auf den Bereich der konventionellen Züchtung auszuweiten und im Patentrecht formulierte Verbote zu unterlaufen, die Patente auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ für die Züchtung von Pflanzen und Tiere untersagen. So versuchen die Patentinhaber die Ansprüche extrem weit zu formulieren. Eine Patentanmeldung der BASF auf eine Weiterzüchtung einer Pflanze aus einer indischen Genbank beansprucht nunmehr einen „geistigen Eigentums“-Anspruch auf alle Pflanzen mit den entsprechenden Züchtungsmerkmalen, auch solcher aus konventioneller Züchtung. Auch dieses Ansinnen der Patentanmelder*innen muss unterbunden und rechtliche Lücken im Patentrecht endlich geschlossen werden.
28.06.2021
Von: av

Je mehr Einsatz der Genschere, desto mehr Patente. Grafik: testbiotech