Lebensmittelhandel fordert klare Regulierung Neuer Gentechniken

Mit einer Resolution fordern führende Unternehmen des europäischen Lebensmitteleinzelhandels, dass auch neue GVO (gentechnisch veränderte Organismen) nach der bestehende EU-Gentechnik-Gesetzgebung zu regulieren seien, zentrale Säulen müssten das Vorsorgeprinzip und Transparenz sein, so die Hauptforderungen der Einzelhändler. Damit beziehen sich die Unterzeichner*innen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Juli 2018, der klargestellt hatte, dass alle Produkte, die aus den neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas als GVO eingestuft werden müssen, genauso wie die bisherigen GVO. Zu den Erstzeichnenden der Einzelhandels-Resolution gehören unter anderem Aldi, Lidl, Metro, Rewe, tegut sowie der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) und Bio-Ketten wie Alnatura, Dennree und BioMarkt-Verbund. Thomas Gutberlet, Geschäftsführer von tegut erklärt: „Wir stehen schon immer für nachhaltige, regionale Lebensmittel ohne Gentechnik. Die Gentechnikfreiheit muss selbstverständlich für alle Arten von Gentechnik gelten, auch für neue Verfahren.“ Alessandro Wolf, Vorsitzender der Geschäftsleitung von Lidl Österreich betonte, dass den Konsument*innen gerade bei den Lebensmitteln Transparenz sehr wichtig sei. Vertrauenswürdige Siegel seien dabei eine gute Unterstützung. Die Verbraucher*innen sollten sich daher auch weiterhin auf die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ verlassen können. Verantwortung gegenüber Kund*innen
Weiter heißt es in der Resolution: Würden die bestehenden Standards für neue GVO gesenkt „liefen wir Gefahr, ungeprüfte und nicht gekennzeichnete GVO zu verkaufen - sowohl in pflanzlichen Lebensmitteln als auch in Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Das ist inakzeptabel für uns. Als Einzelhändler tragen wir die volle Verantwortung und Haftung für die Sicherheit aller Produkte, die wir verkaufen.“ Volle Transparenz und Wahlfreiheit in allen Produktsegmenten seien wichtige Werte der Einzelhändler. Europaweit zeigen Studien, dass eine beträchtliche Mehrheit der Verbraucher*innen keinerlei Bedarf an GVO in ihren Lebensmitteln habe. Dem wollen die Einzelhändler nachkommen. Zudem äußerten sie ernsthafte Zweifel daran, dass der ehrgeizige und vielversprechende Europäische Green Deal, der auf eine Stärkung des EU-Lebensmittelsystems für mehr Nachhaltigkeit abziele, mit der Deregulierung neuer GVOs vereinbar sei. Die aktuelle EU-Gentechnik-Gesetzgebung habe sich bewährt. Produkte alter und neuer Gentechnik unterliegen dem Vorsorgeprinzip und den Transparenzanforderungen. Sie müssen eine Risikobewertung für die Umwelt und die Lebensmittelsicherheit durchlaufen, bevor sie eine Zulassung für den EU-Markt erhalten. Ihre Hersteller müssen Nachweismethoden zur Verfügung stellen, die Wirtschaftsteilnehmer müssen die Rückverfolgbarkeit über die gesamte Wertschöpfungs­kette sicherstellen, und die Behörden sind für wirksame Überwachungsmethoden verantwortlich.