Heute hat das Europäische Patentamt (EPA) Patentansprüche auf Fische gestrichen. Im Patent EP1965658 werden Lachse und Forellen beansprucht. Die Fische werden mit ausgewählten Pflanzen gefüttert, um die Zusammensetzung der Fettsäuren in ihren Muskeln zu beeinflussen. Das EPA schloss sich jetzt der Auffassung von einsprechenden Organisationen und Einzelpersonen an und entschied, dass die so gefütterten Fische nicht erfinderisch sind. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass ähnliche Patente in naher Zukunft wieder erteilt werden.
Ein breites Bündnis von über 30 Organisationen, das zusätzlich von rund 5000 Einzelpersonen unterstützt wurde, hatte im Juni 2019 Einspruch gegen das Patent eingelegt. Sie fordern jetzt grundlegende Korrekturen im Patentrecht: „Mit unserem Einspruch haben wir heute einen wichtigen Erfolg erreicht. Aber das Grundproblem bleibt bestehen: Mit der Erteilung von Patenten auf Gerste und Bier, Buschmelonen, Salat oder Fische stellt sich das EPA gegen die Interessen der Gesellschaft. Die neue Bundesregierung muss zusammen mit den Regierungen der anderen Vertragsstaaten aktiv werden, um hier einen Riegel vorzuschieben“, sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die auch als Mitglied der Organisation "
NO PATENTS ON SEEDS" zu den Einsprechenden gehört.
Noch kurz vor der heutigen Entscheidung des EPA hatte Janßen erklärt: „Wenn Schweine, Rinder oder Fische, die mit ausgewählten Pflanzen gefüttert werden, zu technischen Erfindungen gemacht werden, ist dies ein Missbrauch des Patentrechts. Für Patente auf Schnitzel und Fischfilets hat niemand Verständnis. Für die bäuerliche Landwirtschaft und die freie Zucht sind diese Patente sogar existenzbedrohend.“
Das europäische Patentrecht verbietet Patente auf Tierrassen und die konventionelle Züchtung von Tieren. Um diese Verbote zu umgehen, beanspruchen Firmen unter anderem Futtermittel und deren Verwendung bei Kühen, Schweinen, Geflügel und Fisch als ihre „Erfindung“. Andere Anträge zielen auf Auswahlverfahren von Tieren und biologischem Material zur Züchtung. Diese Patentmonopole erstrecken sich auch auf Lebensmittel wie Fleisch und Milch. Im Fall des Fischpatentes wurden auch Fischfilet und Fischöl als Erfindung beansprucht.
Die Notwendigkeit für klare gesetzliche Regelungen wird dringlicher, weil Patente auf die Gen-Schere CRISPR eine neue Bedrohung für die Tierzucht darstellen. In Patentanträgen wird oft kein Unterschied zwischen gentechnischen Veränderungen und zufälligen Mutationen gemacht. Werden diese Patente erteilt, können sie sich auch auf Tiere erstrecken, die aus konventioneller Zucht stammen, aber die patentierten Merkmale aufweisen.
Dem Einspruch angeschlossen hatten sich: AGU - Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Arche Noah - Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung, Bauernbund, Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V., biorespect, Brot für die Welt, BUND Naturschutz in Bayern e.V., EDL- Evang. Dienst auf dem Lande, FIAN Deutschland, Gen-ethisches Netzwerk, Genussgemeinschaft Städter und Bauern e.V., Gesellschaft für ökologische Forschung, GLOBAL 2000, IG Nachbau – Gegen Nachbau-Gebühren, Katholische Landvolk Bewegung Freiburg, Kein Patent auf Leben!, Landbauschule Dottenfelderhof e.V. - Forschung & Züchtung, Menschen für Tierrechte -Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., Oxfam, Plataforma Transgénicos Fora, Public Eye, ProRegenwald, ProSpecieRara, Sambucus, Sativa, Save Our Seeds, Slow Food Deutschland, SWISSAID, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk, WeMove Europe, Zivilcourage Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft.