Kurz vor der geplanten Veröffentlichung der Studie der EU-Kommission zu neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas – Ende April – haben 94 Verbände und Organisationen in einem gemeinsamen
Positionspapier „Gentechnik auch in Zukunft regulieren“ die Bundesregierung aufgefordert, in Deutschland und auf europäischer Ebene alle vorhandenen wie künftigen Gentechnikmethoden und die daraus entstehenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weiterhin unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren und zu kennzeichnen, das Vorsorgeprinzip umzusetzen sowie die Wahl- und Gentechnikfreiheit zu sichern.
Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin aus dem Allgäu und Mitglied im Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., kommentiert: „Bäuerinnen und Bauern fordern das Recht auf Gentechnikfreiheit in der konventionellen und ökologischen Züchtung, Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. Um dies auch in Zukunft zu sichern, brauchen wir eine strikte Regulierung der alten und der neuen Gentechniken wie CRISPR/Cas nach dem EU-Gentechnikrecht. Das bewahrt Rechtssicherheit für alle Beteiligten und Wahlfreiheit. Nur dann können Bäuerinnen und Bauern, Züchter*innen, Lebensmittelverarbeiter*innen, Imker*innen, der Handel und Verbraucher*innen selber und informiert entscheiden – vom Saatgut bis zum Teller. Das Vorsorgeprinzip wird umgesetzt. Diejenigen, die Gentechnik nutzen wollen, müssen haften, wenn Saatgut, Ernten, die Futter- oder Lebensmittelkette verunreinigt werden oder es zu Rückrufaktionen kommt. Europäische Bäuerinnen und Bauern haben aktuell einen großen Wettbewerbsvorteil, weil wir gentechnikfrei erzeugen können, das was ein Großteil der Verbraucher*innen nach wie vor wünscht. Diese wichtige wirtschaftliche Grundlage vieler Betriebe würde im Falle der Deregulierung zu Nichte gemacht. Die Gentechnikfreiheit Europas, die sich die Zivilgesellschaft und die gentechnikfreie Erzeugerkette hart erkämpft hat, ist ein hohes Gut und das werden wir – gemeinsam in diesem breiten gesellschaftlichen Bündnis - verteidigen.“
Zum Hintergrund:Die EU-Kommission wird Ende April 2021 eine Studie über den „Status“ der neuen Gentechnik- Verfahren vorlegen. Dieser ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 klar: Laut EuGH sind auch alle neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas und damit erzeugte Produkte eindeutig als Gentechnik definiert und müssen nach dem EU-Gentechnikrecht reguliert werden, das heißt sie unterliegen einem Zulassungsverfahren mit Risikobewertung, Nachweisbarkeit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Monitoring. Das in Europa geltende Vorsorgeprinzip ist anzuwenden. Das Urteil stärkt die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung. Entsprechend hoch ist der Druck der Gentechnik-Industrie und Forschungslobbyisten, die neuen Gentechnik-Verfahren zu deregulieren.
Die 94 Verbände, Organisationen, Institutionen und Stiftungen kommen aus den Bereichen Umwelt-, Tier- und Naturschutz, Entwicklungspolitik, Kirchen, Verbraucherschutz, soziale Gerechtigkeit, Landwirtschaft, Züchtung, Saatguterzeugung, Erhaltung der Nutztier- und Kulturpflanzenvielfalt, Lebensmittelwirtschaft, Lebensmittelhandwerk und Imkerei sowie Initiativen aus der Klimaschutzbewegung und aus den Bewegungen für sozial und ökologisch verantwortungsvolle Ernährungssysteme.