Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Das österreichische Parlament (Nationalrat) hat eine Änderung des nationalen Patentrechts beschlossen. Das neue Patentgesetz schließt insbesondere zufällige genetische Veränderungen vom Patentschutz aus. Patente auf Braugerste oder Mais, wie sie in den letzten Jahren vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wurden, können in Österreich nicht mehr erteilt werden. Auch wenn das Gesetz für künftige Entscheidungen des EPA nicht bindend ist, ist es ein deutliches europaweites Signal für das generelle Verbot von Patenten auf konventionelle Zucht.

„Diese Gesetzesänderung bringt uns dem Ende des Missbrauchs von Patenten in ganz Europa ein großes Stück näher“, freut sich Katherine Dolan vom Verein Arche Noah, der dem Bündnis Keine Patente auf Saatgut! angehört. „Mit dem gestrigen Beschluss wird Österreich zum Vorreiter in Europa. Das neue Patentgesetz schließt ausdrücklich sämtliche Methoden der klassischen Pflanzenzucht von der Patentierbarkeit aus.“

Keine Patente auf Saatgut! erwartet, dass Europa diesem Signal folgen wird, um zu verhindern, dass Patente auf die biologische Vielfalt die konventionelle Pflanzenzucht blockieren wird. Letztlich geht es nicht um neue Verbote im Patentrecht, sondern um die korrekte Auslegung der bestehenden Verbote, nach denen u.a. Pflanzensorten und Verfahren zur konventionellen Zucht vom Patentschutz ausgeschlossen sind.

Bereits jetzt wurden rund 300 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen vom EPA erteilt. Pflanzensorten, die von diesen Patenten betroffen sind, können ohne Zustimmung der Patentinhaber*innen nicht mehr genutzt werden, um noch bessere Sorten auf den Markt zu bringen und zu vermarkten. Die freie Verwendung aller auf dem Markt verfügbaren Sorten für die weitere Züchtung gilt als ein Motor der Pflanzenzucht in Europa. Zuletzt hatte sich sogar der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sehr besorgt über diese Patente gezeigt.

02.05.2023
Von: FebL/PM