EU-Rat muss den strittigen Gentechnik-Gesetzesvorschlag zurückweisen

Die polnische EU-Ratspräsidentschaft versucht aktuell mit Hochdruck eine Positionierung des EU-Rats zum sehr strittigen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu neuen Gentechnik-Pflanzen zu erzielen und hat dazu bereits drei eigene Vorschläge auf den Tisch gelegt. Diese lösen nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die massiven Probleme, die mit dem Kommissionsvorschlag verbunden sind, jedoch nicht.

Claudia Gerster, Bäuerin und AbL-Bundesvorsitzende, kommentiert: „Statt schlechten Kompromissen zuzustimmen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit und Existenzen zerstören und keine wirksamen Lösungen aufzeigen, sollten die EU-Mitgliedstaaten den problembelasteten Gesetzvorschlag zu neuen Gentechnik-Pflanzen komplett zurückweisen. Die Vorschläge der polnischen Ratspräsidentschaft lösen die massiven Probleme nicht, die dieser Gesetzesvorschlag für alle Lebensmittelerzeugenden – vom Saatgut bis ins Regal - konventionell und ökologisch - bringen würde. Deshalb muss der Gesetzesvorschlag jetzt vom EU-Rat gestoppt werden“.

Neue Gentechnik-Pflanzen ohne umfassende Prüfung auf den Markt zu bringen ist nach Ansicht von Gerster eine Hochrisikostrategie und untergräbt das Vorsorgeprinzip der EU. „Wer haftet, wenn es doch Schäden für Gesundheit, Umwelt oder unsere Ernten gibt? Bäuer:innen und andere Akteure der Wertschöpfungskette lehnen es ab, die Zeche zu zahlen für die Profite der Gentechnik-Konzerne. Bestehende Märkte und Wettbewerbsvorteile, wie die konventionelle und ökologische gentechnikfreie Saatgut- und Lebensmittelerzeugung, müssen geschützt werden, statt sie mutwillig zu zerstören. Patente auf Pflanzen und Tiere sind zu stoppen, um eine breite Züchterlandschaft zu erhalten und den freien Zugang zu Saatgut zu gewährleisten, die Grundlage unserer Ernährungssouveränität. Es braucht wirksame Koexistenzregelungen, die Verunreinigungen unseres Saatguts und unserer Ernten sicher verhindern und es braucht Haftungsregelungen, die die Verursacher, also die Inverkehrbringer von NGT-Pflanzen, in die Pflicht nehmen. Wir wollen auch die unternehmerische Freiheit behalten und selbst entscheiden können, wie wir wirtschaften und welche Produkte wir anbieten. All dies würde durch den geplanten Gesetzesentwurf abgeschafft, deshalb ist er abzulehnen“

Nach Ansicht der AbL zeichnet es sich ab, dass die polnische Ratspräsidentschaft am 14. März 2025 bei der Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten ein Stimmungsbild erheben will, wie sich der EU-Rat zum Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechnik-Pflanzen und den Vorschlägen der polnischen Ratspräsidentschaft stellt. Innerhalb weniger Wochen hat sie drei Vorschläge gemacht. Diese sind nicht nur nach AbL allerdings unzureichend, da sie lediglich die Patentproblematik adressieren, aber keine wirksamen Lösungen aufzeigen, wie Bewertungen der AbL zeigen. Die weiteren Probleme der geplanten kompletten Deregulierung fast aller zu erwartenden neuen Gentechnik-Pflanzen gehe die polnische Ratspräsidentschaft nicht an. Deshalb müsse der EU-Rat den Gesetzesentwurf klar zurückweisen.

Die AbL-Bewertung des ersten polnischen Vorschlags vom 7.01.2025 findet sich hier, des zweiten vom 6.02.2025 hier und des dritten Vorschlags vom 19.02.2025 hier. Ein gemeinsames Positionspapier von AbL, BDM, IGN, KLB zu neuen Gentechniken mit dem Titel „Gentechnikfreie Erzeugung und Vorsorgeprinzip sichern!“ ist hier.

Claudia Gerster, AbL-Bundesvorsitzende. Foto: Etienne