Seit mehr als 18 Monaten ringen die EU-Mitgliedsstaaten um eine gemeinsame Position zur Neuen Gentechnik (NGT) bei Pflanzen. Die EU-Kommission hatte die Diskussionen durch ihren Vorschlag zur Deregulierung der NGTs im Sommer 2023 angeschoben. Nun sieht es so aus, als würden sich die Mitgliedsländer am 14. März auf eine Position festlegen. Das bedeutet, dass anschließend die finalen Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten (Rat), EU-Kommission und Europäischem Parlament starten werden - im Trilog. Das Ergebnis ist von großer Bedeutung für die Entwicklung der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft.
Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Gesundheits- sowie im Umweltausschuss ist der Verhandlungsführer der grünen Fraktion im Europäischen Parlament zur Neuen Gentechnik und lehnt die Deregulierung der Neuen Gentechnik ab. Er kommentiert: „Der Dammbruch bei der Deregulierung der Neuen Gentechnik auf EU-Ebene steht vor der Tür. Die polnische Position wird nächste Woche höchstwahrscheinlich eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten hinter sich vereinen. Diese sieht eine drastische Deregulierung der Neuen Gentechnik vor. Die geplante Deregulierung der Neuen Gentechnik wäre ein großer Fehler; sie folgt dem Motto ‚Augen zu und durch‘ statt dem Vorsorgeprinzip. Gentechnisch verändertes Saatgut soll ohne ernstzunehmende Risiko- und Sicherheitsprüfungen auf europäischen Feldern angebaut werden können, gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Prüfung und Kennzeichnung verarbeitet und vermarktet werden können. Für die Lebensmittelwirtschaft wäre das eine Mega-Herausforderung - sie müsste die Kosten für Sicherheitsprüfung und Haftungsrisiken für die ‚Neuartigen Lebensmittel‘ (Novel Food) tragen.“ Die Kosten für die Zulassung eines neuen Lebensmittels nach der Novel Food Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283) können stark variieren, abhängig von mehreren Faktoren, wie der Komplexität des Produkts, der benötigten wissenschaftlichen Daten und der Dauer des Zulassungsprozesses. Eine grobe Schätzung für die Zulassungskosten liegt in der Regel zwischen 100.000 und 300.000 Euro.
„Die Biotechnologie-Firmen hingegen wären fein raus“, erklärt Häusling mit Verweis auf das Rechtsgutachten zur alleinigen Haftung der Lebensmittelindustrie.
„Profiteure einer Gentechnik-Deregulierung sind die Biotechkonzerne - sie setzen darauf, dass sie über Lizenz- (also ‚Nutzungs‘-) gebühren beim Anbau der Gentechnik-Sorten ordentlich Kasse machen. Dafür müssen sie ihre Gentechnik-Sorten patentieren lassen - und das werden sie auch. Auf der Strecke bleiben dann Saatgutzüchter, die diese Gebühren nicht entrichten können, Ergebnis: eine weitere Machtkonzentration des Saatgutsektors, weniger regional angepasste Sorten, weniger Vielfalt“, so Häusling, für den das Einknicken Gentechnik-skeptischer Mitgliedsstaaten wie Polen im Rat „fatal“ ist. Die angeblichen ‚Nachhaltigkeitsgründe‘, die von Deregulierungs-Befürwortern ins Feld geführt werden, insbesondere, dass die Gentechnik-Pflanzen weniger Pestizide bräuchten und auch im Klimawandel Ertrag bringen, sind seiner Ansicht nach bloßes Wunschdenken.
„Im sich abzeichnenden Trilog ist es essenziell, wenigstens Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, die mit einer Mehrheit des EU-Parlaments beschlossen wurden, gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten durchzusetzen und diese in die finale Gesetzgebung zu übernehmen“, erklärt der EU-Abgeordnete abschließend.
