Die EU-Kommission plant Deregulierung der neuen Gentechnik-Verfahren

Derzeit unterliegen die neuen Gentechnik-Verfahren wie bspw. CRISPR-Cas den strengen Regeln des EU-Gentechnikgesetzes. Doch das könnte sich bald ändern! Die EU-Kommission hat im April 2021 einen Bericht zum „Status neuer molekularer Techniken“ veröffentlicht (die Bauernstimme berichtete). Nun hat sie erste Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen Rechtsrahmens vorgelegt und schlägt entweder eine abgeschwächte Regulierung oder sogar eine Deregulierung der neuen Gentechnik-Verfahren vor. Würde der Vorschlag der EU-Kommission durchkommen, würden damit wichtige Prinzipien der EU-Gentechnikregulierung ausgehebelt: Verpflichtende Risikoprüfung und -bewertung, Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens vor Import oder Anbau, Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit und Monitoring genehmigter GVO´s, Haftungsregelungen, Transparenz und Wahlfreiheit. Das Recht auf gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung würde unterlaufen. Hingegen würden den Gentechnik-Konzernen ein Freifahrtschein erteilt, denn sie müssten keine Verantwortung mehr für ihre Produkte übernehmen. Eine Kontrolle und Rückholbarkeit wäre nicht mehr möglich. In den kommenden Wochen (bis zum 22.10.2021) kann jede:r der EU-Kommission die eigene Meinung zum Thema Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren mitteilen. Dies geht auch über die Homepage der AbL: www.abl-ev.de/initiativen/eu-konsultation/