Europaparlament betont Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit bei neuer Gentechnik

In ihrer Entschließung verabschieden die Parlamentarier auch einen Absatz zu neuen Gentech­nik-Verfahren. In Absatz 36 nehmen sie den Bericht der EU-Kommission zu neuen Gentechniken und die Einleitung einer „regierungspolitischen Maßnahme“ „zur Kenntnis“. Gemeint ist damit die vorläufige Folgenabschätzung der Kommission. Die Parlamentarier betonen aber, dass das „Vorsorgeprinzip und die Notwendigkeit, Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte, Verarbeitungsbetriebe und Verbraucher sicherzustellen“ sei. Die geplanten Maßnahmen sollten Risikobewertungen sowie Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung umfassen. Den Verbrauchern müssten „relevante Informationen, auch in Bezug auf Erzeugnisse aus Drittländern“, zur Verfügung gestellt werden. Die Formulierungen lassen darauf schließen, dass die Mehrheit der Parlamentarier dem gentechnikfreundlichen Kurs der Kommission und ihre Deregulierungsplänen skeptisch gegenüberstehen. Das ist erfreulich.
25.10.2021
Von: av

Das EU-Parlament fordert mit Blick auf die Neuen Gentechniken das Vorsorgeprinzip, Transparenz und Wahlfreiheit bei dem, was auf den Teller kommt. Foto: Archiv