In ihrer
Entschließung verabschieden die Parlamentarier auch einen Absatz zu neuen Gentechnik-Verfahren. In Absatz 36 nehmen sie den
Bericht der EU-Kommission zu neuen Gentechniken und die Einleitung einer „regierungspolitischen Maßnahme“ „zur Kenntnis“. Gemeint ist damit die vorläufige
Folgenabschätzung der Kommission. Die Parlamentarier betonen aber, dass das „Vorsorgeprinzip und die Notwendigkeit, Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte, Verarbeitungsbetriebe und Verbraucher sicherzustellen“ sei. Die geplanten Maßnahmen sollten Risikobewertungen sowie Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung umfassen. Den Verbrauchern müssten „relevante Informationen, auch in Bezug auf Erzeugnisse aus Drittländern“, zur Verfügung gestellt werden.
Die Formulierungen lassen darauf schließen, dass die Mehrheit der Parlamentarier dem gentechnikfreundlichen Kurs der Kommission und ihre Deregulierungsplänen skeptisch gegenüberstehen. Das ist erfreulich.