BfN-Positionspapier: Auch Neue Gentechniken nach geltendem EU-Gentechnikrecht regeln

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) nimmt in einem Positionspapier Stellung zu den neuen Gentechnik-Verfahren. Das Amt erläutert darin, warum die geltende Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU für Neue Gentechniken geeignet und auch notwendig ist, um sowohl Mensch, Tier und Umwelt vor potenziellen Gefahren zu schützen als auch mögliche Nachhaltigkeitsziele im Rahmen europäischer Strategien zu unterstützen. Anlass war, dass die EU-Kommission mit ihrer vorläufigen Folgenabschätzung eine mögliche Gesetzesinitiative eröffnet hat. In einer für Anfang 2022 erwarteten umfassenderen Folgenabschätzung sollen Gesetzesvorschläge zur Regulierung bestimmter Neuer Gentechniken bei Pflanzen evaluiert werden. Das BfN fordert die „Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus zum Schutz der
Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt“. Sowohl die gerichtete Mutagenese als auch die Cisgenese seien Technologien, die sich sehr schnell weiterentwickeln. Für daraus hergestellte Pflanzen lägen nur wenige oder gar keine Erfahrungen zu ihrer Freisetzung in die Umwelt und zur Verwendung ihrer Produkte vor. Die Techniken könnten aber zur Etablierung einer Vielzahl von Pflanzeneigenschaften genutzt werden, die zu einem breiten Spektrum an beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen führen. Bereits kleine Veränderungen könnten große Auswirkungen haben: Auf der Ebene des Stoffwechsels, der Ebene der gezeigten Eigenschaften des gentechnisch veränderten Organismus (GVO) und auf der Ebene der aufnehmenden Umwelt. Das BfN stellt im Gegensatz zur Behauptung der EU-Kommission klar, dass die neuen Gentechnik-Verfahren wie gerichtete Mutagenese nicht mit der konventionellen Züchtung einschließlich der Zufallsmutagenese vergleichbar seien. Denn generell mache die Genomeditierung im Gegensatz zur Züchtung das gesamte Genom für Veränderungen zugänglich. Zudem sei die Eingriffstiefe dieser Techniken erhöht. Risiken entstünden sowohl durch die beabsichtigten als auch die unbeabsichtigten Auswirkungen der gentechnischen Veränderung. Den Vorschlag der EU-Kommission, bestimmte neue Gentechnik-Verfahren nach ihrem „Risikoprofil“ einzuteilen und einige dann aus der aktuellen Regulierung auszunehmen erteilt das BfN eine Absage. Das Bundesamt stellt fest: „Wir kommen zu dem Schluss, dass Pflanzen, die sowohl durch gerichtete Mutagenese als auch durch Cisgenese erzeugt wurden, ein ähnliches, wenn nicht sogar größeres Risikopotenzial aufweisen als die bisher durch Gentechnik erzeugten Pflanzen.“ Weiter heißt es: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Kriterien, nach denen diese NGTs allgemein eingeteilt werden könnten. Anzahl und Art der gentechnischen Veränderungen lassen per se keine Rückschlüsse auf die Sicherheit der einzelnen Pflanzensorten zu. Nur eine Einzelfallanalyse, wie sie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung durchgeführt wird, kann ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten“. Das geltende Gentechnikrecht sei insbesondere im Hinblick auf die Risikobewertung zweckmäßig. Zudem sei es der einzige geeignete Rechtsrahmen, um die spezifischen gefahren zu behandeln, die sich aus der Freisetzung und dem Inverkehrbringen von GVO ergeben. Eine deutsche Zusammenfassung der Kernaussagen des Positionspapiers findet sich hier, die englische Vollversion hier.