Agroforstsystem auch auf Grünland fördern

Eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten von Agroforstsystemen über die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus fordert die Linke im Bundestag. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken erklärt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), dass die agroforstliche Bewirtschaftungsweise auf Ackerland ein Teil des Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP-Strategieplan) werden soll, angeboten als Öko-Regelung. Die Förderung der Beibehaltung von Agroforstflächen würde sich laut BMEL zudem gut mit einer investiven Förderung über die 2. Säule ergänzen. Das innerhalb der Bundesregierung federführende BMEL sei daher bezüglich einer möglichen investiven Förderung von Agroforstsystemen auch im Rahmen der 2. Säule bereits mit verschiedenen Gremien im Gespräch. Denn nach dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für die GAP nach 2022 (GAP-Strategieplanverordnung) soll im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), bzw. der 2. Säule der GAP auch zukünftig eine investive Förderung von Agroforstsystemen möglich sein. Gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegt laut BMEL die Umsetzung von Fördermaßnahmen in der 2. Säule unabhängig von ihrer Einbindung in den nationalen GAP-Strategieplan weiterhin den Ländern. „Die Aufnahme von Agroforstsystemen als Öko-Regelung in der zukünftigen gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2023 ist ein wichtiger Schritt, um die Potenziale der Agroforstwirtschaft für einen produktionsintegrierten Schutz der biologischen Vielfalt und des Klimas besser zu unterstützen“, kommentiert Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion die Linke die Antwort aus dem BMEL. Die Potenziale bestünden aber nicht nur auf dem Acker-, sondern auch auf dem Grünland. z. B. auf Weiden, wo beschattete Rückzugsräume für mehr Tierwohl sorgen könnten, wenn keine naturschutzfachlichen Gründe dagegen sprechen. Die Linken wollen erreichen, dass Agroforstsysteme auch über die erste Säule auch auf Grünland gefördert werden. „Für einen dynamischen Entwicklungsprozess für Agroforstsysteme ist eine Förderung nicht nur für die Neuanlage, sondern auch aller bereits existierenden Agroforstsysteme nötig. Hier sind auch die Bundesländer gefordert“, sagt Tackmann. Darüber hinaus müssten bestehende rechtliche Hürden endlich beseitigt werden. Auf die Frage, welche Möglichkeiten innerhalb des GAP-Strategieplans für silvopastorale Agroforstsysteme eröffnet werden, um z. B. durch Beschattungsmöglichkeiten bei Freiland- oder Weidetierhaltung unter den Bedingungen des beginnenden Klimawandels tierwohlgerechter gestalten zu können, antwortet das BMEL: „Ziel der GAP ist es unter anderem, die Biodiversität zu erhalten bzw. zu verbessern. Dafür sollen u. a. ein höherer Anteil von Landschaftselementen bzw. Brachen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erbracht und die Förderung von z. B. Streuobstwiesen, Hecken, Knicks, Baumreihen und Feldgehölzen im Rahmen der 2. Säule fortgeführt werden. Diese können in gewissem Umfang Beschattungsmöglichkeiten bei Freiland- und Weidehaltung bieten.“ Zur Förderung von Agroforstsystemen im Rahmen der 2. Säule sei das BMEL mit den Ländern noch im Gespräch. Dies betreffe sowohl silvopastorale (Bäume mit Tierhaltung) als auch silvoarable (Bäume mit Ackerkulturen) Agroforstsysteme. Ende April hat das EU-Parlament in einer Entschließung zum Bodenschutz „betont, dass agroforstwirtschaftliche Verfahren der aktiven Förderung von Umweltnutzen und ökologischen Synergien wie der Verhinderung von Erosion, der Verbesserung der biologischen Vielfalt, der Speicherung von Kohlenstoff und der Wasserregulierung dienen können“, und die EU-Kommission aufgefordert, „dafür Sorge zu tragen, dass es keinen Widerspruch zwischen der neuen Bodenstrategie und der erwarteten EU-Forststrategie gibt, indem sie Bestimmungen für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung, z. B. durch die Nutzung agroforstwirtschaftlicher Verfahren, in die Forststrategie einbezieht“.