Das höchste französische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hat entschieden, dass die französische Regierung beim Anbau herbizidtoleranter Pflanzen sicherstellen muss, dass ihr Ursprung später zurückverfolgt werden kann. Das gelte auch dann, wenn diese Pflanzen nicht unter das Gentechnikrecht fallen.
In seiner Entscheidung N° 451264 stellte der Staatsrat (französisch: Conseil d'État) fest, die Regierung müsse sicherstellen, dass bekannt ist, wo überall herbizidresistente Pflanzen angebaut werden. Das hatte das Gericht bereits in einem Urteil vom Februar 2020 gefordert, das in diesem Punkt von der Regierung bisher nicht umgesetzt wurde. Deshalb…