Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich auf eine Änderung des Baugesetzbuches verständigt.
Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht laut einer Mitteilung des BMEL vor, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Um höhere Tierwohlstandards, die nach Ansicht des BMEL vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre…