Baugesetzbuch: Vereinfachte Genehmigung für Stallbau für mehr Tierwohl ohne Aufstockung der Tierbestände

Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich auf eine Änderung des Baugesetzbuches verständigt. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht laut einer Mitteilung des BMEL vor, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Um höhere Tierwohlstandards, die nach Ansicht des BMEL vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um oder neu bauen. Dem stehe aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt, und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert.
11.11.2019
Von: FebL/PM

Bildquelle: Eine Broschüre des BMEL, in der unter anderem ein Stall für 14 Kühe in Anbindehaltung zu einem Liegeboxenlaufstall für 13 Kühe umgebaut wurde.