Bundesrat lehnt verpflichtende Tierwohlkennzeichnung mehrheitlich ab
Im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG) hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung die Einführung eines verpflichtenden Tierwohllabels mehrheitlich abgelehnt. Er ist damit der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz nicht gefolgt. Dieser hatte die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels zwar grundsätzlich begrüßt, allerdings auch geäußert, „dass ein freiwilliges Label weder geeignet ist, eine hohe Marktdurchdringung zu erzielen, noch Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels umfassend zu erreichen“. Stattdessen sprach er sich „für eine verpflichtende Vollkennzeichnung unter Einbeziehung von Herkunft, Haltungsform und ausgewählter Tierwohlkriterien“ aus. Angenommen wurde lediglich eine Änderung im Gesetzentwurf, die einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den Kontrollstellen, die die Einhaltung der Anforderungen überwachen, und den zuständigen Landesbehörden sicherstellen soll.
Mit seiner Entscheidung steht der Bundesrat der von Ministerin Klöckner verfolgten Freiwilligkeit beim Tierwohllabel nicht mehr im Weg.