Oft wird behauptet, neue Gentechnikverfahren wie CRISPR würden nichts anderes machen als das, was in der Natur ohnehin ständig passiert. Dass das nicht so ist, hat Christoph Then von Testbiotech als geladener Sachverständiger in einer Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages deutlich gemacht. Wie laut Then eine wachsende Zahl von wissenschaftlichen Publikationen zeigt, können die Verfahren der neuen Gentechnik nicht mit Verfahren und Ergebnissen der konventionellen Züchtung gleichgesetzt werden. Zwar werden beim Einsatz der neuen Gentechnik und mithilfe von Werkzeugen wie der Gen-Schere CRISPR/Cas oft keine zusätzlichen Gene eingefügt. Allerdings unterscheiden sich die Muster der Veränderungen im Erbgut und die dadurch resultierenden neuen Kombinationen genetischer Informationen in den meisten Fällen deutlich von denen der bisherigen Züchtung. Das gilt auch für die Risiken, die mit diesen neuen Eigenschaften einhergehen. Dazu kämen Nebenwirkungen wie die ungewollte Einfügung zusätzlicher Gene, die leicht übersehen werden können, wenn es keine gründliche Risikoprüfung gibt.
In seiner
Stellungnahme betonte Then, dass alle Organismen, die mit entsprechenden Verfahren genetisch verändert wurden, eingehend auf Risiken geprüft werden müssen. Dabei kommt es nicht auf die Anzahl der genetischen Veränderungen oder deren Umfang an, sondern auf das spezifische Muster der genetischen Veränderung und die dadurch bedingte neue Kombination genetischer Informationen. Im Rahmen der Zulassungsverfahren müssen zudem genaue Daten zur Identifizierung der Organismen vorgelegt werden, um eine Verwechselung der Ernte und eine unkontrollierte Ausbreitung der Pflanzen zu verhindern.
Eine Zusammenfassung der gesamten Anhörung findet sich
hier.
Testbiotech hat zum Thema auch drei neue
Video-Clips hergestellt.