Aktuelle Saatgutauswertung: Vier Partien mit Gentechnik verunreinigt
In den diesjährigen Kontrollen von Saatgut auf gentechnische veränderte Organismen (GVO) haben die zuständigen Bundesländerbehörden in vier von insgesamt 785 beprobten Saatgutpartien Verunreinigungen nachgewiesen. Darunter waren drei verunreinigte Maissaatgutpartien sowie eine verunreinigte Winterrapssaatgutpartie. Die Verunreinigung des Winterrapses war im vergangenen Winter entdeckt worden, als bereits auf insgesamt ca. 2.150 Hektar Fläche Samen der kontaminierten Partie ausgesät worden waren. Anlässlich einer Sitzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) haben Greenpeace, Bioland und die IG Saatgut die Bundesländer aufgefordert, die Saatgutkontrollen zu verstärken und die Nulltoleranz auch für neue gentechnische Verfahren umzusetzen.
„Eine konsequente Umsetzung der Nulltoleranz für Gentechnik im Saatgut ist für die Sicherung einer gentechnikfreien Landwirtschaft existentiell“, sagt Jan Plagge, Präsident Bioland e.V. „Wir begrüßen daher, dass die Bundesländer Kontrollen durchführen und nachweislich verunreinigte Partien aus dem Verkehr ziehen. Die zahlreichen Verunreinigungsfälle, die ans Tageslicht kommen, zeigen jedoch: Bei Kulturarten, die wie Raps oder Mais einem hohen Verunreinigungsrisiko ausgesetzt sind, genügt die derzeitige stichprobenartige Untersuchung eines Teils der Partien nicht. Um unsere Nahrung gentechnikfrei zu halten, ist es bei diesen Risikokulturen leider notwendig geworden, alle Saatgutpartien zu überprüfen. Hier sollten die Bundesländer ihr Monitoring verstärken.“
„Im europaweiten Vergleich nehmen die Bundesländer bei der Umsetzung der Nulltoleranz eine Vorreiterrolle ein“, so Stefanie Hundsdorfer von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) im Hinblick auf eine aktuelle Arbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten unter Vorsitz der EU-Kommission, die eine Harmonisierung der Kontrollverfahren beim GVO-Saatgutmonitoring diskutiert. „Die Bundesländer sind gefordert, sich auch auf europäischer Ebene für ein starkes Saatgutmonitoring einzusetzen. Sie müssen verhindern, dass die europarechtlich verankerte Nulltoleranz durch die Einführung von Verschmutzungsgrenzwerten, wie sie die Saatgutindustrie fordert, aufgeweicht wird."
Mit einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25. Juli 2018 entschieden, dass neue gentechnische Verfahren wie CRISPR-Cas unter dem europäischen Gentechnikrecht zu regulieren sind.
„Der EuGH hat klargestellt, dass auch Organismen, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, ein Zulassungsverfahren mit Risikobewertung durchlaufen müssen“, so Dirk Zimmermann von Greenpeace. „Damit gilt auch bei der neuen Gentechnik die Nulltoleranz für nicht zugelassene Organismen im Saatgut. Die Bundesländer müssen das Urteil nun endlich umsetzen. Sie müssen dafür sorgen, dass Nachweisverfahren für neue Gentechnikanwendungen entwickelt werden, und die Einfuhr von neuen gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen von Kontrollen unterbinden. Nur so wird die Freiheit aufrechterhalten, gentechnikfrei zu produzieren und gentechnikfreie Lebensmittel wählen zu können.“