Hamburger Wirtschaftsbehörde vernichtet Existenz eines Milchviehbetriebs

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hat einen seit Jahren verpachteten Milchviehbetrieb an einen außerlandwirtschaftlichen Investor verkauft, obwohl auch die den Hof bewirtschaftende Familie ein Angebot abgegeben und sich dabei auf das im Grundstückverkehrsgesetz formulierte Vorkaufsrecht für Landwirte verlassen hatte. Deutliche Kritik an dem Verkauf kommt von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und auch aus den Reihen der Grünen, die gemeinsam mit der SPD die Landesregierung, den Hamburger Senat, bilden. Wie der NDR meldet, handelt es sich bei dem Investor um ein Ehepaar, beide Immobilienmakler, die aus dem Milchviehbetrieb einen Reiterhof machen wollen, wie aus internen Unterlagen der Behörde, die dem NDR vorliegen, hervorgehe. Die vom Grundstückverkehrsgesetz, das hier von der Behörde anzuwenden ist, vorgegebene Prüfung, ob es sich bei den Interessenten um aktive Landwirtinnen und Landwirte oder um "Nichtlandwirte" handelt, habe in diesem Fall ergeben, dass ein vom Ehepaar vorgelegtes Konzept konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit vorsehe. Daher sei der Investor dem Milchbauern gleichzustellen. "Die Entscheidung der Hamburger Wirtschaftsbehörde erhellt schlaglichtartig, was dieser Verwaltung die Lebensmittelerzeugung in einem landwirtschaftlichen Betrieb wert ist, nämlich nichts. Stattdessen wird mit der Vergabe an ein Immobilienmaklerpaar mit Plänen für einen Reiterhof dem Geschäftsinteresse Einzelner und der Freizeitgestaltung Weniger Vorrang gewährt“, erklärt Ottmar IIchmann, Milchbauer und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen. „Diese Fehlentscheidung darf keinen Bestand haben", fordert er und verweist dabei auch auf einen Fall in Niedersachsen. Dort hat die zuständige Behörde 2014 den Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche an einen Bankkaufmann verboten, da ein aktiver Landwirt die Fläche ebenfalls erwerben wollte. Ein Verbot, das in letzter Instanz auch vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Auf Anfrage des NDR teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit, dass die Prüfbehörde den Verkauf an einen Nichtlandwirt versagen kann, wenn ein Landwirt die Fläche braucht, damit er weiter existieren kann. Das sei jeweils eine Einzelfallprüfung, bei der mehrere Aspekte zu berücksichtigen seien. Das vom Immobilienehepaar eingereichte Konzept ist nicht öffentlich einsehbar. Es handele sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die dem Datenschutz unterliegen, so die Wirtschaftsbehörde laut NDR. Der Milchbauer hat gegen die Entscheidung Widerspruch bei der Hamburger Wirtschaftsbehörde eingelegt. Und auch die Grünen aus dem Bezirk Altona fordern laut NDR die Wirtschaftsbehörde auf, ihre Genehmigung für den Verkauf des Milchhofs an die Immobilienmakler noch einmal zu überdenken und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen der letzten Milchhöfe im Hamburger Westen zu erhalten.
17.02.2020
Von: FebL

Der von der Wirtschaftsbehörde verkaufte Milchviehbetrieb. Quelle: NDR