Bauernbund mahnt Vorlage eines Agrarstrukturgesetzes an

Anlässlich eines Berichterstattergesprächs im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages zur Transparenz auf dem Bodenmarkt hat der Präsident des Bauernbundes Sachsen-Anhalt, Jochen Dettmer, die regierungstragenden Landtagsfraktionen von Sachsen-Anhalt (CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen) aufgefordert, endlich einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Agrarstruktur vorzulegen. „Es wird höchste Zeit, dass wir in die parlamentarischen Beratungen kommen, um ein Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur zu verabschieden. Der Deutsche Bauernbund hat kürzlich dazu einen Diskussionsvorschlag unterbreitet. Von der Bundesregierung erwarten wir, dass Bodenverkäufe die über Gesellschaftsanteile abgewickelt werden (share deals) auch der Grunderwerbssteuer unterliegen, wie es bei jedem Eigenheim auch praktiziert wird,“ so Dettmer. Zum Hintergrund schreibt der Bauernbund Sachsen-Anhalt: Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung gibt es verschiedene Rechtsetzungen die den Bodenmarkt betreffen, wie das Landpachtverkehrs- und Grundstücksverkehrsgesetz sowie das Reichssiedlungsgesetz. Gemäß der Mitteilung der EU-Kommission vom 12.10.2017 zu Auslegungsfragen über den Erwerb von Agrarland und des Unionsrechts wird festgestellt, dass es sich beim landwirtschaftlichen Bodenmarkt um einen besonderen Markt handelt, der von den Mitgliedsstaaten reguliert werden kann. Die Entwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkt, insbesondere in Ostdeutschland zeigen, dass es Landwirten bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen wirtschaftlich zunehmend schwerer fällt, die aus ihren bewirtschafteten Flächenbeständen auf den Bodenmarkt kommenden Pachtflächen wieder zu pachten oder zu erwerben. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bieten keinen ausreichenden Schutz für diese Gefährdung der Agrarstruktur. So unterliegen derzeit Anteilverkäufe von Betrieben und damit dazugehörendes landwirtschaftliches Bodeneigentum nicht der Grundstückverkehrsprüfung. Um den Entwicklungen gerecht zu werden, bedarf es einer Anpassung bzw. Erweiterung des landwirtschaftlichen Bodenrechts, mit dem Ziel der Verbesserung der Agrarstruktur, Verhinderung beherrschender Stellung am Boden- und Pachtmarkt, breite Eigentumsstreuung und Unterstützung der Agrarstrukturentwicklung. Zur Diskussion stehen auch die erforderlichen Instrumente, wie z.B. Grundstückverkehrsprüfung, Versagung, Verhinderung von Bodenspekulation, Preismissbrauchsgrenze, Vorkaufsrecht der gemeinnützigen Siedlungsunternehmen ohne Zweiterwerber, Bodenbevorratung des Siedlungsunternehmens ggf. mit einer Zielgröße. Die Lenkung des Bodenmarktes ist nicht Ziel des Gesetzes, sondern die Abwehr von Gefahren der Agrarstrukturverschlechterung.