VLOG weist Vorschlag dreier Wissenschaftseinrichtungen zum Umgang mit neuer Gentechnik entschieden zurück

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) weist den in einer gemeinsamen Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands Leopoldina, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gemachten Vorschlag, genomeditierte Organismen ohne artfremde DNA von der EU-Gentechnikgesetzgebung auszunehmen und den verfahrensbezogenen durch einen produktbezogenen Regulierungsansatz abzulösen, entschieden zurück. „Der VLOG hält - im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - eine Regulierung neuer gentechnischer Verfahren wie Genome Editing und der daraus resultierenden Produkte nach der geltenden EU-Gentechnik-Gesetzgebung für richtig, angemessen und unumgänglich“, heißt es in der Kurzfassung einer vom VLOG herausgegebenen ausführlichen Stellungnahme. Für die vom VLOG vertretenen Unternehmen sind das Vorsorgeprinzip, die Risikobewertung alter und neuer gentechnisch veränderter Organismen, ihre Kennzeichnung und die Wahlfreiheit sowohl für alle Wirtschaftsbeteiligten wie auch für Verbraucherinnen und Verbraucher von zentraler Bedeutung. Neue gentechnische Verfahren und die daraus gewonnenen Produkte verfügen über keine lange Geschichte der sicheren Nutzung. Mit Genome Editing-Verfahren können Genome in einem bisher nicht möglichen Ausmaß und Tempo verändert werden, auch ohne artfremde Gene einzufügen. „Weil sie - einzeln oder auch in Kombination - in ein und demselben Organismus wiederholt, gleichzeitig oder hintereinander angewandt werden können, lassen sich mit ihnen Organismen in einem weitaus größeren Umfang umbauen, als dies mit alter Gentechnik oder herkömmlicher Züchtung der Fall war oder ist“, so der VLOG. Der Verband sieht die von den Wissenschaftsorganisationen betonte angebliche Sicherheit der neuen Gentechnik und der mit ihr erzeugten Produkte nicht durch systematische Studien belegt. Ebenso wenig erschließt sich die offenbare Gleichsetzung „keine artfremde DNA“ mit pauschal attestierter Unbedenklichkeit eines GVO. Für den VLOG ist es unerlässlich, dass eine dritte Instanz - die EU- und nationale Zulassungsbehörden - wie bisher eine Risikoprüfung von mit Genome Editing-Verfahren erzeugten Produkten vornimmt, bevor sie auf den Markt kommen. Würde die Risikoprüfung abgeschafft, wie von den Wissenschaftsorganisationen gefordert, würden sich Anwender, Entwickler und Hersteller neuer GVO deren Sicherheit selbst bestätigen. Die vom VLOG vertretenen Unternehmen hätten mit erheblichen Schäden und Einbußen zu rechnen, würden sich deregulierte, von ihnen in Verkehr gebrachte neue GVO im Nachhinein als gesundheitsschädlich erweisen. Weil Nachweisverfahren, Kennzeichnung und Sonderregeln zur Rückverfolgbarkeit und die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers des GVO für Gesundheitsschäden mit einer Deregulierung entfielen, hätten sie für etwas den Schaden zu tragen, was sie nicht zu verantworten haben. Der VLOG spricht sich für die Beibehaltung der geltenden Prozess- und Produktbewertung aus. „Den Blick nur auf das Produkt gerichtet, halten wir für rückwärtsgewandt und aus der Zeit gefallen. Gerade Unternehmen der Lebensmittelbranche setzen auf Nachhaltigkeit – und zu allen Nachhaltigkeitskonzepten gehört das Wissen über die Herkunft eines Produkts und darüber, wie bzw. mit welchen Verfahren es hergestellt wurde. Nicht nur Wirtschaftsbeteiligte, sondern auch Verbraucherwollen in zunehmendem Maße wissen, wie ihre Lebensmittel entstanden sind. Dies wird immer mehr zum Standard“, erklärt der Verband. Wie bisher muss nach Ansicht des VLOG das zur Herstellung eines GVO angewandte Verfahren bei der Regulierung zwingendberücksichtigt werden. Alte und neue GVO gehen aus einem technischen Prozess hervor, bei dem Nukleinsäuremoleküle außerhalb des Organismus im Labor bzw. Reagenzglas erzeugt und durch Vektoren in einen Wirtsorganismus eingebracht werden. Um im Labor zusammengestellte Nukleinsäuremoleküle in die pflanzliche Zelle einzuschleusen, werden bei der neuen Gentechnik oftmals Methoden der alten Gentechnik angewandt. Daher muss bei den Gen-editing-Verfahren immer transparent sein, wie die „Genscheren“ in die Zelle gelangen und welches Verfahren einen GVO bzw. ein Produkt hervorgebracht hat. Nur so ist eine adäquate Risikobewertung möglich. Der VLOG verwahrt sich gegen den Vorschlag der Wissenschaftsorganisationen, gentechnisch veränderte Produkte ohne artfremde DNA von der Kennzeichnung auszunehmen und stattdessen eine „ohne Gentechnik“- Kennzeichnung auf freiwilliger Basis für solche Produkte einzuführen, die nachweislich ohne neue gentechnische Verfahren erzeugt wurden. Zum einen wären es die „ohne Gentechnik“ – Produzenten, die Kosten und Beweislast dafür tragen müssten, ihre Wertschöpfungsketten von mit Verfahren der neuen Gentechnik erzeugten Produkten freizuhalten. Zum anderen nötigt er Verbrauchern, die mehrheitlich keine Gentechnik im Essen akzeptieren, zusätzliche Kosten auf; „ohne (neue) Gentechnik“ würde zu einem extra zu bezahlenden Spezialsegment. Privilegiert würden hingegen die Entwickler, Anbieter und Hersteller von mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellten Produkten. Sie könnten mit Verfahren der neuen Gentechnik erzeugte gentechnisch veränderte Pflanzen als Saatgut, Lebens- und Futtermittel unsichtbar für Wirtschaftsbeteiligte und Verbraucher auf den Markt bringen. Transparenz und Wahlfreiheit wären abgeschafft, nicht etwa gesichert, wie die Wissenschaftsorganisationen behaupten. „Mit neuer Gentechnik“ würde quasi die per Gesetz festgelegte Regel, „ohne neue Gentechnik“ zur freiwillig umzusetzenden Ausnahme. Der VLOG begrüßt ausdrücklich, dass sich die Wissenschaftsorganisationen als Lobbyisten in eigener Sache zu erkennen geben.