Neue Gentechnik: Das Vorsorgeprinzip findet im Bundestag keine Mehrheit

Der Bundestag hat einen Antrag zum Umgang mit der neuen Gentechnik von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Diese wollten die Bundesregierung dazu verpflichten, einer Lockerung der EU-Gentechnikregelungen zugunsten neuer gentechnischer Verfahren nicht zuzustimmen. Die Regierungsfraktionen lehnten den Antrag ebenso ab wie die FDP; die Linke stimmte mit den Grünen. Nach dem Willen der Grünen sollte der Bundestag die Regierung auffordern, „sich auf EU-Ebene für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einzusetzen, indem sie konsequent dafür eintritt, dass auch neue gentechnische Methoden wie beispielsweise CRISPR/Cas, TALEN, ODM oder Zinkfinger-Nukleasen unter dem Rechtsrahmen der Freisetzungsrichtlinie verbleiben“. Zudem sollte die Regierung „Änderungen der Richtlinie, die die Wahlfreiheit und das Vorsorgeprinzip gefährden“ nicht zustimmen und diese auch nicht unterstützen. Statt dessen sollte sie sich „für eine Weiterentwicklung und Implementierung von Nachweisverfahren neuer Gentechniken“ einsetzen und gemeinsam mit den Bundesländern den Vollzug der Freisetzungsrichtlinie gewährleisten. Das alles lehnte die SPD ab, obwohl sie diese Forderungen inhaltlich teilt und im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, dass die europäischen Regelungen zur Gentechnik „das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten“ müssen. Doch die Regierungskoalition blockiert sich in Sachen Gentechnik selbst – wie schon in der vergangenen Legislaturperiode. Anstatt sich für das Vorsorgeprinzip einzusetzen, macht sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner für neue gentechnische Verfahren und deren Deregulierung stark, zuletzt bei der Präsentation der nationalen Bioökonomiestrategie. In dem Papier selbst kommt allerdings das Wort Gentechnik gar nicht vor, wohl auch wegen der „zähen Verhandlungen mit anderen Ressorts“, wie die Wochenzeitung Zeit berichtete. Sprich: Da hat die SPD gebremst. In der Strategie ist nun die Rede von „technologieoffener Züchtungsforschung“ oder von „modernen molekularbiologischen Ansätzen“. Was den Rechtsrahmen angeht, soll in einem Austausch mit verschiedensten Akteuren „analysiert werden, ob die Markteinführung innovativer biobasierter Lösungen durch regulatorische Einschränkungen gehemmt ist“. Dabei will die Regierung auch prüfen, ob „gegebenenfalls Diskriminierungen biobasierter Produkte oder Verfahren bestehen, die sich mit ordnungspolitischen und technischen Anpassungen beheben lassen.“ Deutlich klarer wird die Strategie, wenn es um „maßgeschneiderte Mikroorganismen“ im Fermenter geht. Hier heißt es: „Die Erschließung neuer Organismen spielt eine wichtige Rolle in der industriellen Produktion und erweitert das Portfolio der klassischen Biotechnologie.“ Die Eigenschaften von industriell genutzten Mikroorganismen, wie Bakterien, Pilzen und Mikroalgen, könnten durch Methoden der Synthetischen Biologie „gezielt an spezifische Produktionsbedingungen angepasst werden“. Grundsätzliche Kritik an der Strategie kommt vom Aktionsforum Bioökonomie. Dort engagieren sich die deutschen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen für eine ökologische und sozial gerechte Bioökonomie. Sie merkten an, dass auch die biogenen Ressourcen endlich seien und die Bundesregierung daraus nicht die notwendigen Konsequenzen ziehe. Die Strategie lasse sich „auch als Plädoyer für Gentechnik und eine weitere Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft lesen.“ Eine Meldung vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)