Am 19. Dezember veröffentlichte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sein
„Diskussionspapier Ackerbaustrategie 2035“, mit der es den Ackerbau „fit für die Zukunft“ machen will. Mit Blick auf das Jahr 2035 nennt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Vorwort des Papiers vier Hauptfelder, die für die Landwirtschaft von Bedeutung sind: digitale Landwirtschaft, Erweiterung der Fruchtfolgen, Boden- und Pflanzenschutz und neue molekularbiologische Züchtungstechniken. Letztere sollen „eine schnelle Anpassung unserer Nutzpflanzen im Hinblick auf eine bessere Wassernutzung, auf Trockenstress und Hitzetoleranz“ ermöglichen. Um dies zu erreichen, sollen „die europäischen Vorgaben so angepasst (werden), dass beispielsweise der Einsatz von CRISPR/Cas-Methoden rechtssicher in Europa erfolgen kann“.
Eines der vom BMEL aufgeführten 12 Handlungsfelder (siehe Schaubild) ist die Pflanzenzüchtung. Als Zielkonflikt sieht das BMEL darin einzig die „restriktive“ Behandlung der „neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken“, nach EU-Gentechnikrecht – deshalb sei eine Anwendung dieser „schnellen“ Methoden in Deutschland und Europa „bislang nicht möglich“. Bezug nimmt das BMEL auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), vom Juli 2018, das bestätigt hat, dass auch neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas als Gentechnik zu regulieren sind. Regulieren heißt nicht, dass die Anwendung der neuen Gentechniken „nicht möglich“ ist, sondern dass sie gewissen Regularien unterliegt, wie der Genehmigungspflicht bei Freisetzungen oder der Zulassungspflicht – inklusive einer Risikoprüfung und -bewertung sowie Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit – wenn bspw. neue Gentechnik-Pflanzen in die EU importiert oder angebaut werden sollen.
Bislang hat das BMEL gesagt: „mit dem Urteil müsse man umgehen“ – jetzt werden sie offensiver. Einerseits verschleiert die Bezeichnung „neue Züchtungstechniken“ des BMEL, dass es sich bei CRISPR & Co um neue Gentechnik-Verfahren handelt. Ein Ziel der Ackerbaustrategie soll „die züchterische Verbesserung von Kulturpflanzen, insbesondere im Hinblick auf Ressourceneffizienz sowie Resistenz- und Toleranzeigenschaften“ sein. Weiter heißt es: „Um den notwendigen Züchtungsfortschritt zu beschleunigen, sind innovative Züchtungs- und Selektionsmethoden weiter zu entwickeln und zu nutzen. Diese ermöglichen es, die Kulturpflanzen schnell an Veränderungen der Anbaubedingungen und des Schadorganismenspektrums anzupassen.“ Das BMEL engagiere sich „in einem gesellschaftlichen Diskussionsprozess zum regulatorischen Umgang“ mit den neuen Gentechnik-Verfahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Für den Umgang „benötigen wir rechtssichere Forschungs-, Anwendungs- und Transparenzregeln, wobei auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen.“ Und unter den vorgeschlagenen Maßnahmen steht als Punkt 1.: „Politische Gestaltungsoptionen zu Neuen molekulargenetischen Züchtungsmethoden entwickeln“.
„Für die Herausforderungen des Ackerbaus wird die Gentechnik keine nachhaltigen Lösungen bringen,“ so das kurz zuvor veröffentlichte
Ackerbaupapier der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) „Optimum statt Maximum“. Weiter heißt es darin: „Um insbesondere mit den Wetterextremen durch den Klimawandel zurechtzukommen, brauchen wir im Ackerbau Risikostreuung, indem wir auf eine Vielfalt an Kulturen und Vielfalt in den Sorten setzen, die robust und anpassungsfähig sein müssen. Vermehrt werden Populationen, Mischanbau und Agroforst eine Rolle spielen. Gentechnik schafft dagegen einseitige Techniklösungen und forciert die Patentierung. Diese wiederum schränkt den Zugang zur genetischen Vielfalt massiv ein.“ Auf diese vielversprechenden Lösungswege geht das BMEL-Papier nicht ein – und verschweigt auch die Probleme kleinteiliger Techniklösungen und der zunehmenden Patentierung von Saatgut.
Die vom BMEL geforderten „rechtssicheren Forschungs-, Anwendungs- und Transparenzregeln“ für die neuen Gentechnik-Verfahren gibt es schon längst und sie sind 2018 vom EuGH bestätigt worden. Auch die EU-Mitgliedstaaten attestieren dem EuGH-Urteil Rechtssicherheit. Deshalb fordert die AbL das BMEL erneut auf, das EuGH-Urteil umzusetzen – anstatt, wie jetzt im Diskussionspapier angekündigt, „politische Gestaltungsoptionen zu entwickeln“. Mindestens müssten ebenso hohe Forschungssummen in die konventionelle und ökologische Züchtung investiert werden, um anpassungsfähige, vielfältige gentechnikfreie Sorten zu entwickeln. Um die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung zu gewährleisten, die nach wie vor ein Großteil der Bevölkerung haben will, braucht es eine Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren nach EU-Gentechnikgesetz. Nur das ermöglicht eine systematische Risikoprüfung und -bewertung, ein Zulassungsverfahren, eine Pflichtkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, Monitoring und Haftung im Schadensfall.