Mercosur-Rechtsgutachten: Zusatzerklärung kann Regenwaldzerstörung nicht verhindern

Eine Zusatzerklärung zum EU-Mercosur-Abkommen kann nicht verhindern, dass der Handelsvertrag der EU mit den Mercosur-Staaten auf Kosten von Klima, Umwelt und Menschenrechten geht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Juristinnen Christina Eckes und Roda Verheyen im Auftrag des Umweltinstituts München.

Eine zusätzliche Erklärung könne den Vertrag nicht nachträglich abändern, so das Gutachten. Somit bleibe es auch mit einer Zusatzerklärung dabei, dass das Abkommen den Handel mit umweltschädlichen Produkten fördert und der Vertrag explizit vorsieht, dass Verstöße gegen Umweltschutz oder Arbeitsstandards nicht bestraft werden können. Deshalb sei eine Zusatzerklärung wie sie von der EU-Kommission vorgeschlagen wird, ungeeignet, um zum Beispiel Regenwaldzerstörung zu verhindern. Das Umweltinstitut fordert, dass sich Deutschland gegen den Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens stellt – so wie es andere EU-Länder wie Österreich und die Niederlande bereits vormachen.

Weil das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Argentinien, Brasilien, Paraguay sowie Uruguay den Handel mit umwelt- und klimaschädlichen Produkten wie Rindfleisch, Pestiziden und Verbrennerautos fördert, steht das Abkommen massiv in der Kritik von Umwelt-, Landwirtschafts- und Menschenrechtsverbänden. Als Reaktion darauf ersann die EU eine Zusatzerklärung zum Abkommen, die Klima- und Regenwaldschutz ebenso gewährleisten soll wie die Einhaltung von Menschenrechten.

Zusatzerklärung ist unverbindlich – und Greenwashing

Eine Zusatzerklärung wäre wirkungslos, wie das Rechtsgutachten zeigt: Sie ändere den Vertrag nicht und habe keine weiteren Regeln oder Kontrollen zur Folge, so die Juristinnen. Auch das Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung bewerten sie als schwach: Es darf dem Wirtschaftswachstum und dem Abbau von Handelshemmnissen nicht im Weg stehen. Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsstandards dürfen nicht bestraft werden. Das bedeutet, dass die dringend notwendige Nachhaltigkeit nicht durchgesetzt werden kann. Damit wird der Entwurf der Kommission ihren eigenen Ansprüchen an eine nachhaltige Handelspolitik nicht gerecht.

„Die Zusatzerklärung ist nicht mehr als ein Greenwashing-Versuch“, sagt Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut. „Nach wie vor bleibt das EU-Mercosur-Abkommen schädlich für Umwelt- und Klimaschutz. Es fördert den Handel mit Rindfleisch aus Brasilien und droht so die Abholzung des Amazonas-Regenwald weiter voranzutreiben. Gleichzeitig sollen mehr giftige Pestizide aus der EU nach Lateinamerika exportiert werden. Das Abkommen ist deshalb Gift für die Agrarwende auf beiden Seiten des Atlantiks. Eine zusätzliche, unverbindliche Erklärung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser “Giftvertrag” Konzerninteressen auf Kosten von Mensch und Natur dient.”

Neben dem Rechtsgutachten in englischer Sprache gibt es hier eine deutsche Zusammenfassung.