Bundesregierung prüft Möglichkeit der Kürzung von EU-Geldern bei außerlandwirtschaftlichen Investoren

Um für große außerlandwirtschaftliche Investoren (v. a. Holdings) die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zumindest deutlich verringern zu können, wird von der Bundesregierung „der Ansatz geprüft, zukünftig Unternehmensverbünde mit ihren landwirtschaftlichen Tochterunternehmen als einen Antragsteller zu werten. Sie wären dann von eventuellen Kürzungen der Direktzahlungen stärker betroffen und würden die Umverteilungsprämie nur einmal erhalten“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der Grünen, welche Maßnahmen die Bundesregierung für möglich hält, um insbesondere überregionale und außerlandwirtschaftliche Investoren, die landwirtschaftliche Flächen und Anteile von landwirtschaftlichen Betrieben erworben haben oder erwerben, von der Förderung durch die GAP auszuschließen. In ihrer Anfrage erkundigten sich die Grünen auch nach der Haltung der Bundesregierung zu einer verpflichtenden Kappung der Direktzahlungen, „um so die Agrarzahlungen gerechter zu verteilen und insbesondere kleine und mittlere Betriebe zu unterstützen statt Großbetriebe“ Die Antwort der Regierung: „Die Bundesregierung lehnt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene verpflichtende Kappung und Degression der Direktzahlungen unter Berücksichtigung von Arbeitskräften ab. Eine eventuelle Kappung oder Degression sowie die Berücksichtigung von Arbeitskräften sollten fakultativ für die Mitgliedstaaten sein und die Mittel sollten im jeweiligen Mitgliedstaat verbleiben“. Grundsätzlich sprechen sich die Grünen in ihrer Anfrage dafür aus, dass die Agrargelder an die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen gekoppelt werden und diese zur Erfüllung konkreter agrarpolitischer Ziele wie den Erhalt und die Stärkung einer vielfältig strukturierten regional ausgerichteten bäuerlichen Landwirtschaft mit kurzkettigen qualitätsorientierten Wertschöpfungsketten in einem lebendigen ländlichen Raum sowie landwirtschaftsgebundene Umwelt- Klima-, Tier-, und Naturschutzziele verwendet werden.
16.03.2020
Von: FebL

Wer bewirtschaftet welche Flächen und bekommt welches Geld? Foto: FebL