Bei der zukünftigen Regelung für die Anbindehaltung für Rinder klare Regeln für Tierschutz mit dem Erhalt auch kleinster Betriebe zu verbinden, ist das Ziel eines vom Landesausschuss der KLB (Katholische Landvolkbewegung) Bayern am Wochenende in Augsburg gefassten Beschlusses.
Der KLB-Landesvorsitzende Andreas Felsl erklärt das Anliegen des Verbandes: „Wir als KLB Bayern wollen so viele Betriebe wie möglich in Bayern erhalten statt sie jetzt wie einige Molkereien mit Abschlägen in die Knie zu zwingen. Die von uns aufgestellten Bedingungen für Anbindehaltung können in einer Tierschutznutztierverordnung geregelt werden. Sie machen es möglich, art- und tierwohlgerechte Rinderhaltung auch mitten im Ort, auch in kleinsten Betrieben umzusetzen. Viele fleißige Bauernfamilien machen das täglich vor und tragen zu einer Vielfalt auf dem Land bei.“
Konkret ist die Anbindehaltung nach dem Beschluss der KLB dann tiergerecht, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:
Zusätzlich fordert die KLB Bayern, dass schon Betriebe ab fünf Tieren eine Förderung zum Umbau ihrer Tierhaltung bekommen, damit auch kleineren Betrieben die Umstellung auf eine Haltung ohne Anbindung ermöglicht wird. Dazu sei es dringend notwendig, die Förderprogramme zum Laufstallumbau auch für sehr kleine Betriebe zugänglich zu machen.
Zusammenfassend heißt es im Beschluss: „Wir wünschen uns eine sachliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema und die Bereitschaft der Bauern und Bäuerinnen, Verbesserungen der Haltung nicht als Gängelung, sondern als notwendigen Fortschritt zum langfristigen Erhalt der Tierhaltung im ländlichen Raum zu sehen.“