GAP nochmal anpacken – Gemeinwohlleistungen entlohnen, soziale Gerechtigkeit sicherstellen

Die EU-Kommission hat in ihren „Bemerkungen zum deutschen GAP-Strategieplan“, dem sogenannten „Observation Letter“, dem grünen Landwirtschaftsministerium nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) den Teppich für deutliche Nachbesserungen bei der GAP ab 2023 ausgerollt. Die kommenden Anpassungen der GAP-Verordnungen müssen nun von Bund und Ländern genutzt werden, um die Versäumnisse der Vorgängerregierung in puncto Entlohnung von Gemeinwohlleistungen und sozialer Gerechtigkeit zu korrigieren. Eine massive Veränderung an den GAP-Plänen fordert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).

Anlässlich der Sonder-Amtschef-Konferenz (ACK) am 6./7. Juli in Magdeburg hat der AbL-Vorsitzende Martin Schulz konkrete Forderungen an die dort Teilnehmenden. „Ich begrüße sehr, dass das BMEL nun offenbar doch plant, die Prämienhöhen einzelner Öko-Regelungen anzuheben. Dieser Schritt ist wichtig, um Klima- und Artenschutzmaßnahmen für unsere Betriebe attraktiver zu machen. Ebenso wichtig wäre es allerdings, das Budget der Öko-Regelungen insgesamt anzuheben und alle Öko-Regelungen mit wirtschaftlicher Anreizwirkung auszugestalten. Zudem ließe sich dann auch die dringend benötigte Weideprämie für Milchkühe für die bisher überproportional benachteiligten Grünlandbetriebe finanzieren.“ Und zur sozialen Gerechtigkeit fordert Schulz: „Die EU-Kommission hat zu Recht moniert, dass Deutschland die sozialen Aspekte der GAP nicht ausreichend berücksichtigt. Ein smarter Weg hier auf Ebene der Verordnung nachzubessern, ist eine Staffelung der Prämien der Öko-Regelungen nach Betriebs- oder durchschnittlicher Schlaggröße. Eine entsprechende Systematik ist in einzelnen Öko-regelungen bereits heute angelegt. Eine Staffelung lässt sich zudem anhand der nicht zu leugnenden Kostendegressionseffekte von flächenstarken Betrieben sauber begründen. Darüber hinaus ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Degression und Kappung der Basisprämie umzusetzen.“

BÖLW: Massive Veränderung erforderlich

Der BÖLW fordert eine GAP-Reform, die zum 30% Öko-Ziel passt. Die Finanzen und Inhalte des nationalen Strategieplans seien unzureichend. Um das richtige Ziel der Bundesregierung 30% Öko-Landbau bis 2030 zu erreichen, fordert die BÖLW-Vorsitzenden Tina Andres eine dringend stärkere Unterstützung seitens der Politik, um Landwirtschaft fit für die Zukunft zu machen.

„Um dieses Ziel zu realisieren, muss Agrarminister Cem Özdemir bei der nationalen Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik (GAP) die erforderlichen Mittel einplanen. Aktuell liegt die Bio-Fläche in Deutschland bei knapp 11 %. Wenn der Minister lediglich Finanzmittel vorsieht, die 3 % zusätzliche Bio-Fläche bis 2027 ermöglichen, rückt das 30 % Ziel in weite Ferne und die vielen veränderungsbereiten, konventionellen Betriebe erhalten keine Bio-Perspektive. Dass die finanziellen Anreize zur Umstellung auf Bio erhöht werden, ist wichtig, um die Leistungen von Bio für Klima, Biodiversität und saubere Gewässer angemessen zu honorieren.
Die GAP-Pläne müssen massiv verändert werden, um die strukturelle Benachteiligung der Bio-Bäuerinnen und -Bauern aufzulösen. Dazu zählt auch die Anerkennung der Umweltleistungen auf der gesamten bewirtschafteten Bio-Fläche und die Fortsetzung des bewährten Prinzips, dass Bio ‘Green by definition‘ ist“, erklärt Andres.

Ausführliche Anforderungen der AbL an die GAP finden sich unter anderem in dem Positionspapier „Zur Ausgestaltung der Verordnungen und Definitionen im Zuge der Gesetzgebung bzw. Strategieplanentwicklung für die kommende Förderperiode der GAP in Deutschland“ und in der „Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verordnung der Durchführung der GAP-Direktzahlungen sowie der Konditionalitäten des BMEL“.

Die BÖLW-Position zur GAP ab 2023 findet sich hier.