BMEL reicht GAP-Strategieplan ein: AbL für Differenzierung der Öko-Regelungen nach Betriebsgröße

Mit rund eineinhalbmonatiger Verspätung hat die Bundesregierung jetzt ihren 1799 Seiten umfassenden GAP-Strategieplan für die Förderperiode ab 2023 bei der EU zur Genehmigung eingereicht. Die „Ökolandbauförderung rückt stärker in den Fokus“ lautet die zentrale Botschaft aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) spricht sich dafür aus, den jetzt beginnenden Genehmigungsprozess dafür zu nutzen, die Prämienhöhen der Öko-Regelungen, auch nach Betriebsgröße, zu staffeln, um so die überproportionalen Verluste von Direktzahlungen bei bäuerlich geprägten Betrieben auszugleichen. Und die Umweltverbände NABU und BUND erklären gemeinsam, dass Özdemir mit Blick auf Klima und Biodiversität mit einem „blauen Brief“ aus Brüssel rechnen muss. Anlässlich der Einreichung des GAP-Strategieplans erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir: "Seit Dezember haben wir mit Hochdruck gemeinsam mit den Ländern daran gearbeitet, den GAP-Strategieplan fertigzustellen. Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, damit die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit für ihre Anbauentscheidungen bekommen.
Auf den letzten Metern konnten wir für den ökologischen Landbau noch viel rausholen. Wir haben die Kombinationsmöglichkeiten von Ökolandbauförderung und Öko-Regelungen deutlich optimiert, damit auch Biobetriebe mit freiwilligen Leistungen für Klima und Umwelt Geld verdienen können. Zudem haben wir das Ziel, 30 Prozent Ökolandbau bis 2030, im GAP-Strategieplan verankert. Dazu kommt noch der größere finanzielle Spielraum in der zweiten Säule durch eine stärkere Umschichtung. Allein dort stehen künftig etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr bereit, damit die Länder Ökolandbau fördern können. Die Förderschwerpunkte werden neu gesetzt - und der Ökolandbau rückt in den Fokus.“ Mit Blick auf die Honorierung öffentlicher Leistungen durch öffentliche Gelder hätte der Neustart bei der EU-Agrarförderung laut Özdemir mutiger sein können. „Deshalb werden wir schauen, wo wir nachsteuern müssen, damit die EU-Agrarförderung in Deutschland Umweltschutz, Artenvielfalt und Klimaschutz wirklich stärkt. Bei der EU-Förderung nach 2027 werden wir uns in Brüssel dafür einsetzen, dass Leistungen für Klima, Umwelt und die Gesellschaft künftig noch besser honoriert werden, und dafür ein geeignetes Konzept für die GAP erarbeiten. Die Transformation hin zu einem nachhaltigen Landwirtschafts- und Ernährungssystem ist keine Aufgabe für nur eine Legislaturperiode – sie ist eine Generationenaufgabe. Wir machen jetzt den Start", so der Bundeslandwirtschaftsminister. AbL schlägt gestaffelte Prämienhöhe bei den Öko-Regelungen vor Die AbL spricht sich dafür aus, den jetzt beginnenden Genehmigungsprozess dafür zu nutzen, die Prämienhöhen der Öko-Regelungen, auch nach Betriebsgröße, zu staffeln. Dies könnte den überproportionalen Verlust von Direktzahlungen bei bäuerlich geprägten Betrieben ausgleichen und wäre aus Sicht der AbL auf dem Verordnungswege, und damit in einem vergleichsweise schlanken Prozess, umsetzbar. Weiterhin fordert die AbL Minister Özdemier auf, die Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft umzusetzen, welche sich dafür ausgesprochen hat, das Budget der Öko-Regelungen schrittweise anzuheben. Die zusätzlichen Mittel müssen für den Klima, Arten-, Tier- und Grundwasserschutz genutzt werden, indem die hierfür besonders bedeutsamen Grünlandbetriebe mit Weidehaltung von Milchkühen deutlich stärker gefördert werden als bisher. Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt in Niedersachen führt aus: „Sowohl unsere Analysen als auch die Berechnungen anderer Institutionen zur Reform der GAP zeigen, dass viele bäuerliche Betriebe überdurchschnittlich viel Prämie verlieren werden. Konkret: Ein Milchviehbetrieb mit Weidehaltung auf 100 Hektar Grünland verliert voraussichtlich rund 30 Prozent seiner Direktzahlungen. Viele flächenstarke Betriebe verliehen hingegen kaum, obwohl diese nachweislich über deutlich höhere Einkommen verfügen. Bei solchen Erkenntnissen darf Herr Özdemir nicht bis zur Halbzeitbewertung der GAP warten, um aktiv zu werden. Er muss den Strategieplan jetzt anpacken. Insbesondere wenn er es mit der Weidehaltung, den Zielen des Green-Deal und dem Kampf gegen das Arten- und Höfesterben ernst meint“. NABU und BUND fordern Nachbesserungen „Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir muss die Pläne für die Agrarförderung ab 2023 nachbessern. Sie verfehlen die Ziele beim Klimaschutz, bei der Wiederherstellung der Biodiversität, beim Ausbau des Ökolandbaus und Umbau der Nutztierhaltung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) gehen davon aus, dass die EU-Kommission die von Özdemir heute in Brüssel eingereichte nationale GAP-Strategieplan für die EU-Agrarförderperiode 2023 bis 2027 nicht genehmigen wird“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von NABU und BUND. Mit diesem Plan seien weder die ambitionierten Ziele des EU Green Deals noch des Koalitionsvertrags erreichbar. Die beiden Verbände rechnen damit, dass die EU-Kommission Nachbesserungen einfordern wird. Gleich an mehreren Stellen liefere der nationale Strategieplan in der bisherigen Fassung Belege dafür, dass eine umfassende Transformation der Agrarfördermittel von der Vorgängerregierung nicht gewollt war. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Umwelt- und Klimaleistungen der Agrarbetriebe müssen viel stärker honoriert werden, als aktuell geplant ist. Es braucht zudem verstärkte Investitionen in den Ausbau des Ökolandbaus. Der Green Deal der EU verlangt bis zum Jahr 2030 einen Flächenanteil von 25 Prozent, der Ampel-Koalitionsvertrag sogar 30 Prozent. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger erklärt: „Die Natur- und Klimakrise muss jetzt gelöst werden. Die Landnutzung darf hier nicht weiter ignoriert werden. Wollen Cem Özdemir und seine Länderkolleg*innen eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof wegen des fehlenden Schutzes von artenreichen Wiesen vermeiden, so müssen sie dringend mehr GAP-Gelder für diese wichtigen Lebensräume umwidmen. Im aktuellen Strategieplan finden sich diese bisher kaum wieder.“ Und BUND-Vorsitzender Olaf Bandt äußert: „Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission den GAP-Strategieplan sorgsam prüft und im Frühjahr in einem blauen Brief Änderungen einfordert. Spätestens dann muss Özdemir Farbe bekennen, sonst stehen der pünktliche Start der Agrarförderung ab 2023, genauso wie das Ziel, die Landnutzung nachhaltig umzubauen, auf dem Spiel.“ Der nun beginnende Genehmigungsprozess sieht vor, dass die EU den Plan prüft und der Bunderegierung innerhalb von maximal drei Monaten „Bemerkungen“ übermittelt. Nach spätestens sechs Monaten muss der Strategieplan, vorausgesetzt er erfüllt alle Anforderungen, genehmigt werden. Sowohl im Zuge des Genehmigungsprozesses als auch nach erfolgter Genehmigung kann die Bundesregierung, in Abstimmung mit der EU, jährlich Änderungen am GAP-Strategieplan durchführen.