In die Debatte darum, wer künftig die Versorgungssicherheit bei schwankender Wind- und Sonnenstrom gewährleisten soll, kommt Bewegung.
Bisher setzte die Bundesregierung in ihrer Kraftwerksstrategie auf klimaschädliche Gaskraftwerke als zentrale Lösung. Jetzt hat Bundesminister Robert Habeck die Rolle der Bioenergie im zukünftigen Energiesystem als systemdienliche Flexibilitätsenergie herausgestellt und eine umfassende Reform der Förderung angekündigt hat.
Damit kommen Landwirtschaft und der Ländliche Raum ins Spiel. Durch die dort vorhandenen rund 10.000 Biogasanlagen kann die notwendige Flexibilitätsenergie in großem Umfang schneller, klimafreundlicher und kostengünstiger dezentral bereitgestellt werden. Würden diese flexibilisiert, könnte schon in einem ersten Schritt eine Flexibilitätsleistung von 12.000 MW zur Verfügung gestellt werden. Das ist in etwa die Flexibilitätsleistung, die bisher laut Kraftwerksstrategie durch Gaskraftwerke erbracht werden sollte.
Die von Robert Habeck vorgestellten Kernaspekte dieser Reform enthalten zwei zentrale Änderungen:
Erstens sollen Anlagen mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz bei allen künftigen Ausschreibungen bevorzugt werden. Das wird dazu führen, dass ein wirkungsvoller Anreiz gesetzt wird, Biogas wirklich effizient zu nutzen. Aus Biogas nur Strom zu produzieren und die Wärme ungenutzt verpuffen zu lassen, wird damit keine Zukunft mehr haben.
Zweitens soll eine Marktprämie für die Einspeisung nur gezahlt werden, wenn Strom zu den Tages- bzw. Nachtzeiten eingespeist wird, zu denen er auch gebraucht wird. Die bisherige Praxis der zeitunabhängigen Einspeiseförderung soll damit beendet werden. Dies soll und wird dazu führen, dass Biogasanlagen anders betrieben werden als bisher, ohne dass zusätzliche Anbaufläche in Anspruch genommen wird. Statt 24 Dauereinspeisung wird die Biomasse und das Biogas gespeichert und in den Bedarfsstunden dann aber mit mehrfach höherer Leistung verstromt und eingespeist.
Neben der tageszeitabhängigen Marktprämie sollte auch eine jahreszeitliche Komponente vorgesehen werden, die die Energielieferung im Winterhalbjahr zusätzlich belohnt. Denn die Strommangelzeiten liegen überwiegend im Winter, wenn die PV-Anlagen weniger Strom liefern. Dazu passt, dass auch der Wärmebedarf vor allem im Winter besteht.
Insgesamt hat die Debatte darum, wer zukünftig die Flexibilitätsenergie liefert, durch den Vorstoß von Habeck einen wichtigen Impuls erhalten. Für Landwirtschaft und den Ländlichen Raum wäre das ein Gewinn: Wertschöpfung und Gewinn aus der Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit bleiben auf dem Land.
Jetzt wird es auf die Details ankommen und darauf, ob die Vorschläge am Ende Gesetz werden. Mehr als Grund genug, sich von Seiten der Landwirtschaft und des Ländlichen Raums in die Debatte einzubringen.
Unter der Überschrift „Die Versorgungssicherheit gewährleistet der ländliche Raum“ hat Thomas Griese in der Septemberausgabe der Unabhängigen Bauernstimme den aktuellen Stand zum Ausbau des erneuerbaren Stroms beleuchtet und die Chancen für Landwirtschaft und den ländlichen Raum unterstrichen.