BayWa zahlt Millionen für Beendigung eines Kartellverfahrens
Der Münchner Agrarkonzern BayWa AG und das Bundeskartellamt haben sich auf die Beendigung des Kartellverfahrens zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln geeinigt. Das Unternehmen hat sich nach eigenen Worten „entschieden, das komplexe, zeitaufwändige und ressourcenintensive Verfahren mittels eines Settlements zu beenden“. Das Settlement beinhaltet die Zahlung einer Summe bis zu 68,6 Mio. Euro. Aus rechtlichen Gründen könnte sich diese Summe in den nächsten Wochen noch reduzieren.
Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 Vorwürfen hinsichtlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen von dreizehn Anbietern von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen. Die BayWa AG hat laut eigener Aussage mit dem Bundeskartellamt zur Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich zusammengearbeitet. Das Unternehmen habe nach reiflicher Abwägung das Settlement akzeptiert, um Rechtssicherheit für das Unternehmen herzustellen und die Interessen der Aktionäre zu schützen.
Und mit Blick auf die Interessen der Kunden, der Bauern und Bäuerinnen, verweist die BayWa darauf, dass diese im Zusammenhang mit diesem Verfahren keinen wirtschaftlichen Schaden gehabt haben. Dies sei, so die BayWa, auf das schon immer im Unternehmen geltende, stark gestaffelte, sehr individualisierte Preissystem zurückzuführen. Warum und wie mangelnder Wettbewerb, der in der Regel zulasten der Kunden geht, sich ausgerechnet durch dieses Preissystem nicht negativ auf die Kunden ausgewirkt hat, kann oder wird ja vielleicht das BayWa-Aufsichtsratsmitglied Joachim Rukwied, Präsident des Bauernverbandes, „seinen“ Bauern und Bäuerinnen erklären.