AbL ruft Bauern auf, Schadensersatzansprüche gegenüber Großhändlern von Pflanzenschutzmitteln geltend zu machen

Anlässlich der heute vom Bundeskartellamt veröffentlichten Liste von Großhändlern von Pflanzenschutzmittel, gegen die wegen wettbewerbswidriger Abstimmung von Preislisten, Rabatten und Einzelpreisen Bußgelder verhängt wurden, ruft die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) alle Bauern, die Pflanzenschutzmittel bei den Kartell-Mitgliedern gekauft haben, auf, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen geltend zu machen. Die AbL ist im Gespräch mit einer Kanzlei, um die Bauern hierbei rechtlich zu unterstützen. Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender, sagt: "Diese Größen des genossenschaftlichen und gewerblichen Agrarhandels haben offenbar massenweise Bauern und Bäuerinnen geprellt, indem sie beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln den Preis-Wettbewerb weitgehend ausgeschaltet haben. Das ist ein Beispiel dafür, wie große Agrargenossenschaften eigene geschäftliche Interessen auch dann nach vorne stellen, wenn es zum Schaden von Bauern und Bäuerinnen ist."
13.01.2020
Von: FebL

Der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz. Foto: Bauernstimme