AbL-Bayern: Gülle ist besser als ihr Ruf – sofern wir was Gutes aus ihr machen!
Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bayern (AbL-Bayern) schaffen bei der Gülleausbringung Schleppschlauch, Schleppschuh und Schlitzverfahren eher Probleme, als diese zu lösen. Einerseits gilt es die Ammoniak-Emissionen zu verringern, andererseits gibt es Probleme mit der Bodengesundheit und mangelnder Bodenfruchtbarkeit, mit verschmutztem Futter und nicht zuletzt sind da die hohen Kosten für die bodennahe Ausbringtechnik. Deshalb möchte die AbL-Bayern zusammen mit Jens Keim als Sprecher der 'IG gesunde Gülle' erreichen, dass entsprechend § 6 Abs. 3 der Düngeverordnung (DüV) andere emissionsmindernde Verfahren wie die Gülleaufbereitung mit Leonardit, Gesteinsmehlen, EM oder Pflanzenkohle, anerkannt werden und damit die streifenförmige und schlitzende Ausbringtechnik nicht mehr verpflichtend ist.
Dafür sucht die IG das Gespräch mit allen Verbänden und den Behörden und setzt dabei auf Konsens und nicht auf Konfrontation. Bisher konnten Landwirte, die die bodennahe Gülleausbringung ablehnen, nicht den Nachweis erbringen, dass ihr(e) alternativen Verfahren gleich gute Ergebnisse wie die bodennahe Ausbringtechnik erzielen.
Um gerade auch der bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern eine Zukunftsperspektive durch alternative Verfahren zu ermöglichen, hat sich die AbL-Bayern am Kauf eines Ammoniakmessgerätes durch die IG sehr stark beteiligt, das Jens Keim auf seinem Hof im mittelfränkischen Feuchtwangen der interessierten Fachöffentlichkeit und Fachpresse jetzt vorgestellt hat. Das Messgerät kann die Gülleemission direkt im Stall und im Lager durch reine Güllemessungen, aber auch nach der Ausbringung messen und protokollieren. Mit diesem Messverfahren kann die Reduktion von Ammoniak als NH 3 tatsächlich nachgewiesen werden. Bisher wurde meist aus den Ammoniumwerten die Ammoniakemission abgeleitet. Mit dem neuen Messgerät wird das Gas sozusagen direkt an der Quelle, gemessen. Die Messergebnisse liegen innerhalb weniger Minuten vor.
Im Rahmen der Vorstellung des Messgerätes stellte Anna-Maria Bissinger die Ergebnisse ihrer Bachelorarbeit, eine umfangreiche Literaturrecherche mit dem Titel „Reduzierungspotenzial von stickstoffhaltigen Gülleemissionen durch Zusatzstoffe in Bezug auf die Ausbringung auf Grünland“, an der Universität Witzenhausen vor. Demnach belegen eine Reihe von Studien und Praxisversuchen, dass die bodennahe Gülleausbringung die Ammoniak-Emissionen nicht in dem Umfang verringert, als dass damit die Vorgaben der neuen europäischen Richtlinie über die jährlichen nationalen Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), wonach Deutschland im Vergleich zum Jahr 2005 bis 2020 seinen Ammoniakausstoß um 5% und bis 2030 um 29% reduzieren muss, erreicht werden. Jens Keim erinnerte an die Untersuchungen der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL), wonach mit erhöhter Clostridienbelastung in Bezug auf die bodennahe Ausbringung zu rechnen ist, da die Güllebänder offensichtlich nicht bis zur Ernte vollständig zersetzt sind. Dies lasse auf eine unzureichende Mikrobiologie der Gülle schließen. Besonders Bio Heumilchbetriebe, deren Milch als Rohmilch weiterverarbeitet wird, stehen durch Auflagen wie das Heumilchregulativ vor besonders großen Herausforderungen bei einer Zwangsverpflichtung zur bodennahen Ausbringung.
Eine behandelte Gülle welche nachweisbar die Ammoniakemission bereits zu Beginn im Stall deutlich reduziert, erbringe deutlich höhere Emissionsminderungen, als der beste Schleppschuhverteiler bei der Ausbringung. Das Reduktionspotential einer behandelten Gülle würde die Klimaschutzziele in Bezug auf Ammoniak und auf Nitrat in kürzester Zeit ermöglichen.
Jens Keim bedauerte, dass von den maßgeblichen Behörden kein Vertreter auf seinen Hof gekommen war, um sich die neue Messtechnik und das Messverfahren zeigen zu lassen. Die IG gesunde Gülle und die AbL-Bayern hoffen auf die baldige Anerkennung eines alternativen Verfahrens laut DüV § 6 Abs. 3, wodurch behandelte Gülle breitflächig auf Acker und Grünland ausgebracht werden darf.
Das Messgerät kostet laut Dr. Michael Unruh von der ExTox Gasmess Systeme GmbH, einem Hersteller von Gasmess-Systemen, zwischen 4.000 und 8.000 €, eine Messung zwischen 100 und 150 €.
Die AbL-Bayern unterstützt die Anregung der ‚IG gesunde Gülle‘, verbandsübergreifend mit allen Verbänden und Organisationen den weiteren Lösungsweg alternativer Ausbringverfahren im Sinne der bäuerlichen Landwirtschaft mitzugestalten.
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Der § 6 Abs. 3 der Düngeverordnung lautet:
(3) Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff dürfen im Falle von bestelltem Ackerland ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau gelten die Vorgaben nach Satz 1 ab dem 1. Februar 2025. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann abweichend von den Sätzen 1 und 2 genehmigen, dass die in Satz 1 genannten Stoffe mittels anderer Verfahren aufgebracht werden dürfen, soweit diese anderen Verfahren zu vergleichbar geringen Ammoniakemissionen wie die in Satz 1 genannten Verfahren führen. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann ferner Ausnahmen von den Vorgaben der Sätze 1 und 2 genehmigen, soweit deren Einhaltung und eine Aufbringung mittels anderer Verfahren im Sinne des Satzes 3 auf Grund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten des Betriebes unmöglich oder unzumutbar sind. Ein Ausnahmefall nach Satz 4 liegt insbesondere vor, wenn ein Einsatz der für die Einhaltung der Vorgaben erforderlichen Geräte aus Sicherheitsgründen ausscheidet.